POL-LPOLP: Intensive Polizeikontrollen in der Faschingszeit – Innenminister Reinhold Gall: „Keine Narrenfreiheit beim Jugendschutz und im Straßenverkehr“

20.02.2014 – 11:35

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Stuttgart (ots) – „Beim Jugendschutz und im Straßenverkehr gibt es keine Narrenfreiheit“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 20. Februar 2014, in Stuttgart. Die Polizei werde deshalb intensiv kontrollieren, ob bei Veranstaltungen die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Verkehrsteilnehmer sollten auf ihre Fahrtauglichkeit achten, es stehe bei weitem nicht nur der Führerschein auf dem Spiel. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss würden die Gefahren für sich selbst und für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer viel schwerer wiegen.

Erfreulicherweise sei die Zahl der alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen rückläufig. Die Erfahrungen zeigten jedoch, dass gerade in der Faschingszeit vor allem junge Menschen über die Stränge schlügen. „Übermäßiger Alkoholkonsum schadet nicht nur massiv der eigenen Gesundheit. Er ist häufig Auslöser für Provokationen, Vandalismus und Schlägereien. Seit Jahren beobachten wir, dass rund ein Drittel aller Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss begangen wird“, sagte Gall.

Der verantwortungslose Umgang mit Alkohol berge auch die Gefahr, Opfer von Straftaten zu werden. Der Kontrollverlust stark alkoholisierter Personen lade Straftäter geradezu ein. Daher stünden in den kommenden Tagen bis zum Aschermittwoch vor allem Gewerbetreibende und Festveranstalter in der Pflicht. Um einen friedlichen Verlauf der vielen Veranstaltungen im Land zu gewährleisten, seien beim Verkauf von alkoholischen Getränken die Altersgrenzen sowie das Ausschankverbot an erkennbar Betrunkene zwingend zu beachten.

Absolut verantwortungslos verhalten sich auch alle, die sich alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer setzten. Komme es zum Verkehrsunfall, seien die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen enorm. Schadensersatzforderungen der Geschädigten oder Versicherungen könnten die Zukunft verbauen. Die Polizei werde deshalb auch während der restlichen ‚tollen Tage‘ bis 4. März 2014 gezielt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. „Alkohol oder Drogen am Steuer sind absolut nicht tolerierbar. Mein Appell lautet deshalb: Einer muss nüchtern bleiben. Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht“, sagte der Innenminister.

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Im vergangenen Jahr ist in der Fastnachtszeit vom 21. Januar bis 12. Februar 2013 bei 1.372 Fahrzeuglenkern der Führerschein eingezogen worden. 1.054 seien alkoholisiert und 318 unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen. Weiter hat die Polizei 261 Verkehrsunfälle wegen Alkohol und 13 Verkehrsunfälle wegen Drogenbeeinflussung aufnehmen müssen. Ein Mensch ist dabei ums Leben gekommen und 112 zum Teil schwer verletzt worden.

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Alkohol- und Drogenkonsum sind auch im Internet unter www.bleib-klar.de zu finden.

Mit Partnern der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR wurden speziell für Vereine besondere Plakate kreiert. Diese können über die Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsprävention kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de bezogen werden.

Die Jugendschutzbestimmungen und weitere Informationen und Tipps gibt es unter diesen Internetadressen:

www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de

www.polizei-beratung.de

www.time4teen.de

www.staygold.eu

www.gib-acht-im-verkehr.de.

Anhang: 4 Plakate

   - Einer bleibt nüchtern    - Fährst Du nüchtern, steig ich ein    - Jugendschutz wir sind dabei    - Jugendschutzbestimmungen 

Rückfragen bitte an:

Landespolizeipräsidium Stuttgart
Telefon: 0711 231-4
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa