Marne (ots) - Trotzdem ein Marner vehement bestritt, nach dem Genuss einiger alkoholischer Getränke Auto gefahren zu sein, ordnete ein Richter bei dem 50-Jährigen die Entnahme einer Blutprobe an. Nun muss er sich wegen der Trunkenheit strafrechtlich verantworten.
Mehrere Zeugen be Weiterlesen