Düsseldorf (ots) - Straftaten und Demonstrationsgeschehen aus Anlass des Kreisparteitages der "AfD"
Vor Veranstaltungsbeginn wurden an 32 Türschlössern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Sach¬beschädigungen festgestellt, die offensichtlich den Zugang zum Objekt erschweren sollten. Die Höhe des Sachschadens am Schulgebäude wird auf 10.000 Euro geschätzt.
Die Zugangsmöglichkeit konnte durch den Hausmeister der Schule wieder hergestellt werden, so dass der Kreisparteitag in der Aula des Gymnasiums stattfinden konnte.
In Sicht- und Hörweite des AfD-Kreisparteitages fand die angemeldete Gegenkundgebung statt. Dort erschienen circa 500 Teilnehmer und protestierten ab 9.30 - 11 Uhr gegen das Stattfinden des Kreisparteitages in der Schule. Eine Delegation der Kundgebung wurde in den Bereich unmittelbar vor der Schule vorgelassen. Dort verteilten sie Flugblätter ("Scholl-Appell") und legten weiße Rosen nieder.
Zuvor musste eine Gruppe von circa 20 bis 30 Personen, zunächst nicht Teilnehmer der Kundgebung, aus dem abgesperrten Bereich unmittelbar vor dem Schultor abgedrängt werden. Sechs Aktivisten waren ebenfalls zuvor auf das Schulgelände gelangt, um dort den Eingang zum Objekt zu blockieren. Nach Platzverweisen, Androhung der Ingewahrsamnahmen und Identitätsfeststellungen räumten die Personen das Schulgelände. Strafanzeigen wegen Nötigung werden gefertigt. Ab 11 Uhr meldete eine Privatperson ein Spontanversammlung an, der sich etwa 120 Teilnehmer anschlossen. Die Veranstaltung wurde nach friedlichem Verlauf um 12 Uhr beendet. Durch die Sperrungen in Objektnähe kam es zu geringfügigen Behinderungen des Individualverkehrs.
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Quelle: news aktuell / dpa