POL-D: Presseinformation der Staatsanwaltschaft und der Polizei – Stand der Ermittlungen nach Brand in Kommunaler Unterbringungseinrichtung – Zwei Männer in Untersuchungshaft – Drei weitere beschuldigt

09.06.2016 – 16:52

Düsseldorf (ots) - Düsseldorf-Stockum - Stand der Ermittlungen nach Brand in Kommunaler Unterbringungseinrichtung - Zwei Männer in Untersuchungshaft - Drei weitere beschuldigt

425-2016

Ihre Berichterstattung seit Dienstag, 7. Juni 2016 Bereits unmittelbar nach dem Brand in der Kommunalen Unterbringungseinrichtung im Stadtteil Stockum gelang es der Düsseldorfer Polizei mehrere Personen vorläufig festzunehmen, die nach Aussagen von Zeugen mit dem Brandgeschehen in Verbindung stehen könnten. Zwischenzeitlich richten sich die Ermittlungen der Kriminalpolizei gegen nunmehr fünf Beschuldigte. Zwei von ihnen, beide 26 Jahre alt und nach eigenen Angaben nordafrikanischer Abstammung, wurden gestern Abend unter dringendem Tatverdacht einem Richter vorgeführt, der auch die Untersuchungshaft begründete. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Beteiligung an einer besonders schweren Brandstiftung.

Die 36-köpfige Ermittlungskommission "EK Stockum" konnte zwischenzeitlich in Erfahrung bringen, dass die meisten der beschuldigten Männer sich unter falschen Personalien in der Unterkunft aufgehalten hatten. Sowohl ihre selbst angegebene Herkunft als auch die Namen und die Geburtsdaten weichen von denen ab, die die Ermittler durch den Abgleich von erkennungsdienstlichen Merkmalen, wie zum Beispiel den Fingerabdrücken, ermitteln konnten. Bei den Beschuldigten handelt es sich somit um einen 24-jährigen Syrer, zwei Marokkaner (18 und 26 Jahre alt), sowie zwei Männer aus Algerien im Alter von 16 und 26 Jahren.

Gegen den algerischen Haupttatverdächtigen, Adel D. (26), wurde in den vergangenen Monaten wegen eines Eigentumsdeliktes ermittelt. Offiziell war er mit seinen echten Personalien in Düsseldorf nicht gemeldet. Unter einem Aliasnamen zog er im März in die Unterkunft Stockumer Höfe ein. Der zweite, mittlerweile in Haft befindliche Beschuldigte, Mohamed B. (26, Marokko), wurde erstmals im Januar 2015 in Deutschland registriert und ist nach aktuellen Erkenntnissen polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten.

Ein minderjähriger marokkanischer Staatsangehöriger (16) war bei seiner Festnahme bereits zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben und wurde durch die EK Stockum einer Jugendschutzgruppe zugeführt. Die Ermittlungen richten sich zudem gegen einen 21 Jahre alten Algerier, der bereits mehrfach in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten ist. Hierbei handelt es sich um Eigentumsdelikte sowie Straftaten gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Gegen den beschuldigten 24-jährigen Syrer lagen bislang keine polizeilichen Erkenntnisse vor.

Die Ermittlungen der EK Stockum werden fortgeführt.

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