Oberbilk – Verdacht des versuchten Tötungsdelikts – 52-jähriger mutmaßlicher Tatverdächtiger nach Fenstersturz gestorben – 81-jähriger Verletzter außer Lebensgefahr – Mordkommission ermittelt

Düsseldorf (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Düsseldorf

Oberbilk - Verdacht des versuchten Tötungsdelikts - 52-jähriger mutmaßlicher Tatverdächtiger nach Fenstersturz gestorben - 81-jähriger Verletzter außer Lebensgefahr - Mordkommission ermittelt

Mittwoch, 14. Juni 2017, 5.20 Uhr

Nach einer zunächst unklaren Lage heute Morgen bei einem Einsatz auf der Kölner Straße hat eine Mordkommission der Düsseldorfer Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft sofort die Ermittlungen aufgenommen. Einsatzkräfte hatten einen Schwerverletzten in einer Wohnung sowie einen Leblosen auf dem Gehweg vor dem Haus gefunden.

Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen griff der 52-jährige Tatverdächtige zur Tatzeit den 81-jährigen Lebensgefährten seiner 83-jährigen Mutter in der Küche der gemeinsamen Wohnung unvermittelt an und verletzte ihn durch Schläge und Tritte schwer. Anschließend ging der Tatverdächtige in sein Zimmer und schloss die Tür. Während die Mutter den Rettungsdienst alarmierte und sich um ihren Lebensgefährten kümmerte, sprang der Tatverdächtige nach den bisherigen Ermittlungen aus dem Fenster seines in der fünften Etage liegenden Zimmers. Er stürzte durch einen Baum hindurch auf den Gehweg der Kölner Straße. Hierbei zog er sich tödliche Verletzungen zu. Nach Abschluss der heutigen Obduktion haben sich keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung bezüglich des Sturzes ergeben. Es liegen Erkenntnisse über eine psychische Vorerkrankung des Tatverdächtigen vor. Der 81-jährige Geschädigte wurde mit lebensbedrohenden Verletzungen in eine Klinik gebracht. Die Mutter wird seelsorgerisch betreut. Während des Einsatzes von Feuerwehr und Polizei musste die Kölner Straße zwischen Kruppstraße und Ellerstraße bis gegen 7.30 Uhr gesperrt werden. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Angriff auf den Stiefvater derzeit als versuchtes Tötungsdelikt, wobei wegen des Todes des Stiefsohnes von einem absoluten Verfahrenshindernis auszugehen ist. Die Ermittlungen dauern an

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