Stadtmitte – Personengruppe randaliert vor Diskothek – Großaufgebot der Polizei – Platzverweise – Anzeige

Düsseldorf (ots) - Stadtmitte - Personengruppe randaliert vor Diskothek - Großaufgebot der Polizei - Platzverweise - Anzeige

Montag, 28. August 2017, 22.40 Uhr

Nur durch konsequentes Einschreiten und ein Kräfteaufgebot von knapp 50 Polizisten gelang es den Beamten der Düsseldorfer Polizei gestern Abend eine Gruppe von etwa 200 bis 300 aggressiven Personen, die vor einer Diskothek in Stadtmitte randaliert hatten, unter Kontrolle zu bringen. Die Beamten erteilten diverse Platzverweise und konnten die Gruppe nur mit einer Polizeikette und dem Androhen von Zwang von der Straße drängen. Zuvor war es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Sicherheitspersonal der Diskothek und mehreren Personen aus der Gruppe gekommen. Drei Männer wurden hierbei leicht verletzt.

Gegen 22.40 Uhr wurden die Beamten der Polizeiwache Mitte zu einem Körperverletzungsdelikt vor einer Diskothek an der Bahnstraße gerufen. Unmittelbar mit dem Eintreffen der Polizisten richtete sich die Aggression der Gruppe (200 bis 300 jugendliche und heranwachsende Personen), gegen die Beamten. Sofort hinzugerufene Unterstützungskräfte wurden aus der Gruppe heraus mit Flaschen beworfen und massiv beleidigt. Trotz der Anwesenheit von knapp 50 Beamten und Mitarbeitern des Ordnungsamtes leisteten die Personen, die Zutritt zu der Diskothek verlangten, den ausgesprochenen Platzverweisen nicht Folge. Vielmehr kam es immer wieder zu Rangeleien mit den Polizisten. Auch eine Lautsprecherdurchsage der Polizei mit der Aufforderung die Bahnstraße zu verlassen und der Androhung die Diensthunde einzusetzen, zeigte bei den Personen keine Wirkung. Nur durch mehrere gebildete Polizeiketten konnten die Randalierer getrennt und in Richtung Berliner Allee und Königsallee bewegt werden. Während der Maßnahme mussten drei Männer im Alter von 18 und 19 Jahren kurzfristig in Gewahrsam genommen werden. Gegen 0.50 Uhr wurde der polizeiliche Einsatz beendet. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verblieben vor Ort und führten Personenkontrollen durch. Die Beamten fertigten aufgrund des ursprünglichen Einsatzanlasses (Körperverletzung) eine Strafanzeige.

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