Frankenberg (Eder) – Gewinnversprechen endet in Betrug

Korbach (ots) - Opfer einer eigentlich nicht neuen Betrugsmasche wurde Anfang September ein 29-jähriger Mann aus Frankenberg. Ein unbekannter Mann hatte sich unaufgefordert telefonisch bei dem arglosen Geschädigten gemeldet und ihm den Gewinn von 39.500 Euro mitgeteilt. Wie üblich bei dieser Masche, sollen die vermeintlichen Gewinner für Zustellung und Transport der Bargeldsumme vorab eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Im Fall des Frankenbergers sollten 900 Euro über ein elektronisches Bezahlsystem mit Guthabenkarten vorab gezahlt werden. Derartige Karten mit einem Zahlencode gibt es in Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und weiteren Verkaufsstellen zu kaufen.

In Erwartung des angekündigten Geldsegens übermittelte der gutgläubige Geschädigte die für die Geldverfügung wichtigen Zahlencodes an den Anrufer.

Kurz darauf meldete sich dann der angebliche Abteilungsleiter des ersten Anrufers und bedauerte einen dummen aber für den Mann aus Frankenberg erfreulichen Fehler. Bei der Gewinnsumme handele es sich doch tatsächlich um 93.500 Euro. Diese deutliche höhere Gewinnsumm würde leider aber auch höhere Gebühren verursachen.

Um an den Gewinn zu kommen, seien Gebühren in Höhe von 4.450 Euro vorab zu entrichten. Nun doch misstrauisch geworden, wandte sich der Geschädigte an die Polizei in Frankenberg. Dort musste der Mann schließlich erfahren, dass er ganz offensichtlich einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen war.

Der geschilderte Fall ist derzeit kein Einzelfall. Es sind noch zwei weitere derartige Anrufe der Polizei im Landkreis gemeldet worden, die mit der geschilderten Ausnahme jedoch von den vermeintlichen Gewinnern als Betrugsversuche erkannt und sofort beendet wurden.

Die Polizei rät in derartigen oder ähnlichen Fällen:

- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

Unter www.polizei-beratung.de finden Sie weitere Hinweise zu gängigen Maschen und nützliche Verhaltenstipps der Polizei.

Dirk Virnich, Polizeihauptkommissar

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