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Die betrügerischen Schreiben werden immer besser, waren sie vor einiger Zeit noch mit Rechtschreibfehlern behaftet, die durch die Nutzung von Übersetzungsprogrammen herrühren, sind diese heute kaum noch zu finden. Erkennen kann man sie nur, wenn man sehr aufmerksam ist.
In diesem Fall sollte ein Betrag von 870 Euro für die Neueintragung eines Gewerbebetriebes in das Handelsregister gezahlt werden. Offenkundig wird der versuchte Betrug erst durch den anhängenden Zahlungsbeleg, der eine IBAN-Nr. für Lettland ausweist. Als Zahlungsempfänger ist aber das Amtsgericht Korbach, Zahlstelle angegeben.
Tipps der Polizei:
- Rechnungen aufmerksam lesen und auf Ungereimtheiten achten, wie z.B.: fehlenden Daten des Rechnungsstellers oder Rechtschreibfehler - Wenn Zweifel an der Echtheit der Rechnung bestehen, vor Zahlung den Rechnungssteller kontaktieren. - Achten Sie auf die IBAN-Nr. Sollte die Zahlung auf ein ausländisches Konto geleistet werden, liegt Betrug nahe. - Kontaktieren sie im Zweifel ihre zuständige Polizeidienststelle.Volker König Polizeihauptkommissar
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle
Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 05631/971 165
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
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