Waffenverbot in der Düsseldorfer Altstadt – Viele Altstadtbesucher zeigen sich unwissend – Polizeipräsidium informiert erneut zur Verordnung – Verbotsschild hängt als Datei an

Ein weiterer Medieninhalt "In der Altstadt haben Messer und andere Waffen jeder Art nichts zu suchen!", so der erneute Appell von Polizeidirektor Thorsten Fleiß mit Blick in die Zukunft. Einen Monat nach Einführung der Waffenverbotszone in der Düsseldorfer Altstadt zeigen sich zahlreiche Altstadtbesucher unwissend und noch schlecht informiert. Das haben Beamtinnen und Beamte in Gesprächen mit Altstadtbesuchern und auch im Einsatz festgestellt. Das Polizeipräsidium Düsseldorf möchte insbesondere die Zielgruppen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch aus den Nachbarregionen erreichen. Hier nochmals die wichtigsten Daten und Informationen zum Waffenverbot: Das Waffenverbot gilt an Wochenenden von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie entsprechend vor/an Wochenfeiertagen, an Karnevalstagen des 11.11. und Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch jeden Jahres. In den Abend- und Nachstunden ist es demnach verboten Waffen und Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als 4 Zentimetern mitzuführen. Bei Verstößen droht eine entsprechende Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Außerdem werden die verbotenen Waffen und/oder Messer immer beschlagnahmt. Die Düsseldorfer Polizei kündigt anlassunabhängige Kontrollen im Rahmen der Altstadteinsätze an und appelliert eindringlich an alle Besucher, sich an die bestehende Verordnung zu halten. Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an: Polizei Düsseldorf Pressestelle Telefon: 0211-870 2005 Fax: 0211-870 2008