Wersten – Halbuschstraße – Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs – Mehrere Lkw aus dem Verkehr gezogen – Eine kurze Bilanz

Montag, 18. August 2025, 06:41 Uhr Der Verkehrsdienst Stadt der Polizei Düsseldorf kontrollierte am frühen Montagmorgen Lkw im Zufahrtsbereich eines Gewerbegebietes mit dem Schwerpunkt Lenk- und Ruhezeiten sowie technische Mängel. Hierbei kamen einige bemerkenswerte "Treffer" ans Licht. Ein Klein-Lkw (3,5 t zulässige Gesamtmaße, kurz zGM) zeigte deutliche Auffälligkeiten in seinem technischen Zustand. Aufgrund erster konkreter Anhaltspunkte wurde das beladene Fahrzeug einem Sachverständigen vorgeführt. Hier wurde die Verdachtslage der Einsatzteams bestätigt: Der Prüfer stellte erhebliche Mängel an Bremsleitungen und Stabilisatoren fest. Die weitere Güterbeförderung wurde untersagt und die Weiterfahrt nur bis zu einer Werkstatt zur umgehenden Beseitigung der Mängel gestattet. Damit nicht genug! Bei dem 23-jährigen Fahrer aus Neukirchen-Vluyn ergab sich der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und das Fahren bis Auf Weiteres untersagt. Der Chef des 23-Jährigen, ein 30-Jähriger aus Neukirchen-Vluyn erschien vor Ort und bedrohte und beleidigte die Polizeibeamtinnen und -beamten. Es wurde in dieser Angelegenheit eine Strafanzeige und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben sowie ein Bericht an die Führerscheinstelle geschickt. Aufgrund der erheblichen Mängel, die offenkundig schon länger Bestand hatten, wurde zudem eine Vermögensabschöpfung angeregt. Ein weiterer Lkw mit 18 Tonnen zGM erregte ebenfalls bei Inaugenscheinnahme den Verdacht, erhebliche technische Mängel an der Lenk- und Bremsanlage zu haben. Bei der anschließenden Prüfung durch einen Sachverständigen wurde der Verdacht bestätigt und die Mängel sogar als gefährlich eingestuft. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass diese Mängel dem Unternehmen bekannt waren und der Lkw trotzdem im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wurde. Die Kennzeichen wurden noch vor Ort entstempelt und die Zulassungsbescheinigung eingezogen. Auch in diesem Fall wurde eine Vermögensabschöpfung durch die einschreitenden Beamten angeregt. Der Fahrer eines Sattelzuges, ein 32-jähriger Usbeke, wies bei der Kontrolle seiner Lenk- und Ruhezeiten eine erhebliche Überschreitung seiner Tageslenkzeiten auf. Er war bei maximal zulässigen neun Stunden jeweils 14 Stunden ununterbrochen am Steuer seines Lkw unterwegs. In diesem Fall wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 840 Euro erhoben. Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an: Polizei Düsseldorf Pressestelle Telefon: 0211-870 2005 Fax: 0211-870 2008