Mülheim an der Ruhr – A 3 Richtung Köln – Parkplatz Entenfang – Verkehrskontrollen der Autobahnpolizei – Lkw mit erheblichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen
Donnerstag, 15. Januar 2026, 13:30 bis 18:00 Uhr
Einsatzkräfte der Autobahnpolizeiwache Mülheim des Polizeipräsidiums Düsseldorf kontrollierten von gestern Nachmittag bis in die frühen Abendstunden auf dem Parkplatz Entenfang an der A 3 in Richtung Köln zahlreiche Lkw aus dem Bereich des gewerblichen Güterverkehrs.
In den wenigen Stunden stellten die Kontrollteams teilweise erhebliche Mängel fest.
Unter anderem ergab sich bei einem Lkw mit polnischem Kennzeichen (3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) der Verdacht der Überladung. Bei seiner Wiegung ergab sich ein Gesamtgewicht von 4,4 Tonnen, was einer Überladung von 25 Prozent entspricht. Zu allem Überfluss konnte der Fahrzeugführer keinerlei Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten vorweisen. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden geschrieben und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 348 Euro erhoben. Die Weiterfahrt wurde untersagt. In einem anderen Sachverhalt erregte ein polnischer Lkw (ebenfalls 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) die Aufmerksamkeit der Einsatzteams. Die Plane dessen Ladenfläche beulte sich verdächtig so nach außen aus, dass sich hieraus ein dringender Gesprächswunsch der Beamten mit dem Fahrzeugführer ergab. (Siehe Bilder im Anhang). Als der Fahrer die rückseitige Abdeckplane öffnete, um die Ladefläche in Augenschein nehmen zu können, fielen den Beamten und dem Fahrer mehrere ungesicherte Radhausschalen entgegen. Die unzureichende Ladungssicherung dieses Lkw dürfte bei den gefahrenen Geschwindigkeiten auf unseren Autobahnen eine deutliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung untersagt. Fahrer, Verlader und Halter dürften nun mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu rechnen haben.
Insgesamt wurden zwei Lkw mit einer Überladung von über 25 Prozent festgestellt. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten geschrieben. In vier Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Darüber hinaus wurden noch vier Verwarnungsgelder und eine Sicherheitsleistung erhoben.
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