BDK warnt vor überzogenen Erwartungen

Meckenheim (ots) - Der BDK- Verband Bundeskriminalamt begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizminister Maaß, die Informationspflichten der Staatsanwaltschaften gegenüber dem Generalbundesanwalt gesetzlich zu regeln.

Andy Neumann, Vorsitzender des Verbandes, warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen. "Auch dem GBA nutzt es sicher wenig, wenn er seine Zuständigkeit häufiger begründen kann, aber keine Kapazitäten hat, um die Fälle auch an sich zu ziehen". Entsprechende Initiativen dürften sich daher nicht in reinen Worthülsen erschöpfen, sondern sollten mit einer personellen und materiellen Stärkung des GBA einhergehen.

Soweit seitens der Politik mit dieser Stärkung auch die "Schlagkraft" des BKA in Verbindung gebracht werde, dämpft Neumann ebenfalls die Euphorie. "Dass spätestens in weniger priorisierten Bereichen auch die 'Schlagkraft' des BKA begrenzt ist, sollte inzwischen bekannt sein. Und solange gerade die Ermittler im BKA manchmal ein Drittel ihrer Arbeitszeit damit verbringen, Erlasse und Kleine Anfragen zu beantworten, sollte niemand Wunder erwarten".

Neumann wünscht sich für beide Behörden über die aktuellen Vorhaben hinausgehende politische Rückendeckung, die sich beim BKA auch in der Nachbesetzung des Präsidenten im Herbst äußern müsse. "Es bleibt abzuwarten, ob das BMI den Willen hat, erneut einen bewährten Kriminalisten auszuwählen, der vielleicht nicht immer bequem, dafür aber fachkompetent ist".

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BDK-Verband Bundeskriminalamt
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Andy Neumann
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