Meckenheim, Potsdam (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Bundespolizei und Bundeskriminalamt begrüßt, dass sich die Gewerkschaft der Polizei mit Veröffentlichung vom 29.07.2014 (oeglichen" class="uri-ext outbound" rel="nofollow">http://www.gdpbundespolizei.de/2014/07/gdp-fordert-aufstiegsausbildung-auch-beim-bka-zu-ermoeglichen) den langjährigen BDK- Forderungen nach einer Wiedereinführung der so genannten BKA-Aufstiegsausbildung anschließt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte diese Forderung im Rahmen des sogenannten "Werthebach-Prozess" immer wieder erhoben und mit einem Konzept des Verbandes "Bund" im November 2011 deutlich im Bundesinnenministerium positioniert. Die dreijährige Bachelor- Ausbildung für den gehobenen Kriminaldienst im Bundeskriminalamt wurde 1998 erstmals für Aufstiegsbeamte der Bundespolizei geöffnet, die im Anschluss Verwendung in den Kriminalitätsbekämpfungsinspektionen der Bundespolizei finden sollten. Aus Sicht aller Beteiligten ein Erfolgsmodell, das jedoch 2004 mit der Begründung beendet wurde, dass mit den insgesamt 140 in dieser Zeit ausgebildeten Kriminalbeamten der Bedarf der Bundespolizei gedeckt sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter vertrat zuletzt im Gespräch mit Bundesinnenminister de Maizière im Mai 2014 sehr klar die Forderung nach einer Neuauflage, denn aus Sicht des BDK ist erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung untrennbar mit qualifizierter Ausbildung verbunden. "Die Bachelor- Ausbildung beim Bundeskriminalamt gehört zu den wenigen Ausbildungsgängen für Kriminalbeamte bundesweit und befindet sich dank jahrzehntelanger Expertise auf exzellentem Niveau", so Andy Neumann, Vorsitzender des BDK- Verbandes Bundeskriminalamt. Thomas Mischke, Vorsitzender des BDK- Verbandes Bundespolizei, ergänzt: "Die Ausbildung eines Teils unserer Aufstiegsbeamten im BKA bei anschließend dauerhafter Verwendung in den unterschiedlichen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung wäre ein klares Bekenntnis der Bundespolizei zu Fachkarrieren und einer Expertenkripo." Inwieweit das Bundesinnenministerium den Forderungen Rechnung tragen wird, bleibt abzuwarten. Das derzeit laufende Stellungnahmeverfahren zur Änderung der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes" ist noch nicht abgeschlossen. Da sich nunmehr auch die zahlenmäßig größte deutsche Polizeigewerkschaft den Forderungen des BDK angeschlossen und entsprechende Änderungen empfohlen habe, stünden die Chancen gut, so die Verbandsvorsitzenden abschließend.
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BDK-Verband Bundeskriminalamt
Vorsitzender
Andy Neumann
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E-Mail: andy.neumann@bdk.de
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