Gesetzgebung für die Galerie BDK- Verband Bundeskriminalamt zur Terrorismus- Gesetzgebung

Berlin (ots) - "Einwandfrei für die Galerie gearbeitet" habe Bundesjustizminister Maas mit seiner dem Kabinett vorgelegten Änderung der §§89 a und c StGB, so Andy Neumann, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter im Bundeskriminalamt. Vier Monate nach der UN-Resolution zur Bekämpfung sogenannter "Foreign Fighters" habe das BMJ im Januar einen Referentenentwurf mit kürzester Frist in die Ressortabstimmung gegeben, der jedoch laut Neumann "im Ergebnis eher kosmetischer Natur" sei.

Neben "handwerklicher Fehler" im Entwurf wie des unbestimmten Begriffs der "Einrichtung" im §89 a StGB sei insbesondere der neu geschaffene §89 c StGB bereits im Ansatz zum Scheitern verurteilt. "Es leuchtet Praktikern schon nicht ein, warum es neben den §§17 und 18 Außenwirtschaftsgesetz und den §§129 a , b StGB einer weiteren Strafnorm zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bedarf, statt die Wirksamkeit der bestehenden zu überprüfen und diese zu überarbeiten. Das Gesetz wird aber spätestens dann zur Farce, wenn dem Täter, wie im Entwurf gefordert, das "Wissen", also eine klare Absicht, nachgewiesen werden soll. Das ist für jeden Ermittler, der sich mit Terrorismusfinanzierung auseinandersetzt, eine praktisch unüberwindbare Hürde", so Neumann. Die im übrigen über die Voraussetzungen der bisherigen Straftatbestände weit hinausgehe.

Neumann geht davon aus, dass im Nachgang zu den jüngsten Attentaten in Frankreich und Belgien seitens der Großen Koalition lediglich zeitnah Handlungsfähigkeit signalisiert werden sollte. Gut gemeint sei jedoch, wie in diesem Fall, noch längst nicht gut gemacht. Die nunmehr geplante Gesetzesänderung suggeriere der Bevölkerung zwar, man werde effektiver gegen die Bedrohung durch "Foreign Fighters" vorgehen. Erfolgreiche Ermittlungsverfahren seien jedoch nicht zu erwarten. Bevor Deutschland also damit anfange, jüngste UN- Resolutionen zweifelhaft umzusetzen, solle es seiner bereits 2007 durch die EU-Kommission gerügten Verpflichtung nachkommen und die Terrorismus- Definition der EU ins Strafgesetzbuch übernehmen. "Damit würde die Verfolgung terroristischer Strukturen wirklich effektiv erleichtert", so Neumann.

Darüber hinaus fehle es sicher nicht an weiteren Strafgesetzen, sondern an den wesentlichen Bestandteilen einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung: Personellen und materiellen Ressourcen, spezialisierter Ausbildung der Strafverfolger und der schnellstmöglichen Verabschiedung einer verfassungskonformen Regelung von Mindestspeicherfristen.

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