Die ewige Mär vom Überwachungsstaat BKA- Verband Bundeskrimimalamt zur BVerfG-Überprüfung des BKA- Gesetzes

Wiesbaden (ots) - "Unsäglich" findet Andy Neumann, Vorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter im Bundeskriminalamt, manchen Kommentar zur heute beginnenden Verhandlung zum BKA- Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Opposition und Netzgemeinde beschwören wieder einmal den Geist des allgegenwärtigen Überwachungsstaates, als hätten sie damit nicht schon genug Schaden angerichtet", so Neumann. Dabei richte sich die Klage gegen Eingriffsbefugnisse des BKA, die der Landespolizei bereits zuvor zur Verfügung standen, und auf die auch das BKA im Falle eines Ermittlungsverfahrens weitgehend schon immer zurückgreifen konnte. "Die einzige Neuerung war, dass auch das BKA, wie jede Polizei eines Bundeslandes, präventiv tätig werden darf, um Gefahren zu bekämpfen, bevor sie eintreten - ich kann nicht erkennen, wo hier "der Rechtsstaat untergraben" ist oder "Bürgerrechte gekillt" werden, wie dies etwa die Grünen behaupten", so Neumann. Dass mehr als sechs Jahre nach der entsprechenden Änderung am BKA- Gesetz nicht ein einziger Fall bekannt sei, in dem das BKA rechtswidrig mit seinen neuen Befugnissen umging, mache deutlich, wie behutsam der Umgang mit Grundrechtseingriffen im BKA erfolgt. Auch der ohnehin restriktive Gebrauch, den das BKA von seinen Vorfeldbefugnissen mache, müsse als klarer Beweis dafür herausgestellt werden, "dass das BKA nicht gegen Massen vorgeht, sondern gegen Einzelpersonen oder Gruppierungen in sehr seltenen, eng umgrenzten Einzelfällen", so Neumann. "Das BKA geht mit seinen rechtlichen Befugnissen also sorgsamer um als mancher mit seinen Klagemöglichkeiten". Neumann hofft nun auf ein deutliches Signal aus Karlsruhe als Gegenpol zur Überwachungsstaat- Polemik derjenigen, deren einziges Ziel es offenbar sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden zu untergraben.

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