Freiburg (ots) - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Emmendingen, Stadt Freiburg, Landkreis Lörrach
Der Wintereinbruch Am Wochenende des 15-17.01.2016 führte am Sonntag 17.01.2016 zu stark erhöhtem Aufkommen von Ausflugsverkehr auf die Hänge, Berge und Wintersportgebiete im südlichen Schwarzwald.
Die Freude über die endlich eingetretene winterliche Witterung wurde vielen Ausflüglern vergällt, da etliche rücksichtslose Verkehrsteilnehmer insbesondere im Bereich Kandel, Schauinsland (hier besonders: Holzschlägermatte) und Sankt Peter aber auch in anderen Höhenlagen ihre Pkw direkt auf der Straße abstellten um dem Freizeitvergnügen nachzukommen. Nach Erreichen der Auslastungsgrenze vorhandener Parkplätze wurde zum eigenen Vorteil außerhalb der markierten Flächen sogar mitten auf Fahrbahnen geparkt.
Die Polizei hatte alle Hände voll zu tun, die folgenden teilweise chaotischen Verkehrsverhältnisse in den Griff zu bekommen. So musste die Landstraße L 186 über den Kandel über Stunden komplett gesperrt werden um Zufahrten für Rettungskräfte, Winterdienste oder den Öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen.
Einzelne Kurse mehrerer Busunternehmen mussten sogar ganz ausfallen, da Straßen zugeparkt waren oder Busparkplätze, welche zur Einhaltung von Ruhezeiten der Berufskraftfahrer dringend benötigt werden durch Individualverkehr zugestellt waren. So wurde in Sankt Peter beispielsweise der Parkplatz für Reise- und Linienbusfahrer komplett durch Pkw zugeparkt. Dort und am Notschrei war es durch das pflichtwidrige Parken und hohes Verkehrsaufkommen dem Winterdienst kaum mehr möglich durchzukommen.
Besonders ärgerlich war, dass diejenigen, welche den öffentlichen Personennahverkehr nutzten nun auch noch verspätete oder ausgefallene Kurse hinnehmen mussten, obwohl gerade sie es waren, die sich vorbildlich verhalten und die Strecken entlastet hatten.
Vielen Verkehrsteilnehmern schien nicht klar, dass das eigennützige Verhalten bei den vorherrschenden winterlichen Straßenverhältnissen nicht nur sie selbst gefährdete und das abgestellte Fahrzeug einem erhöhten Unfallrisiko aussetzte - sondern vor allem durch die Verengungen oder Blockaden von Durchgangsfahrbahnen und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (auch eingesetzter Rettungsdienste) andere zusätzlich gefährdete.
Die Polizei wird die festgestellten Verkehrsverstöße zur Anzeige bringen. Einzelne Fahrzeuge behinderten das Verkehrsgeschehen sogar so sehr, dass sie abgeschleppt werden mussten. In diesen Fällen kommt zu dem durch die Behörde versandten Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid noch eine Rechnung für das Abschleppen, welche insbesondere an Sonn- und Feiertagen im dreistelligen Eurobereich liegen kann.
FLZ/mt
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Quelle: news aktuell / dpa