Stand: 19.01.2016, 12:40 Uhr
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig
Öffentlichkeitsfahndung nach Mord in Leipzig-Knauthain
- Fahndung beendet -
Fund einer Leiche am Cospudener See
Ort: Cospudener See
Zeit: 16.01.2016, gegen 14:40 Uhr
Am Samstag, den 16.01.2016, erhielt die Leipziger Polizei einen Notruf von einem Paddler, der auf einer Sandbank des Cospudener Sees südlich von Leipzig eine Leiche gesichtet habe. Der 43-Jährige befand sich gegen 14:30 Uhr auf seinem Surfbrett und paddelte auf dem See in der Nähe des Inselbriefkastens, als ihm der leblose Körper auffiel. An Land informierte er sofort die Polizei, die die Leiche gemeinsam mit der Feuerwehr bergen konnte. Durch Beamte der Kriminaltechnik und einen Rechtsmediziner wurde der Fundort genauer untersucht.
Die bei dem Leichnam gefundenen Ausweisdokumente ergaben bereits erste Hinweise darauf, dass es sich dabei um die mit Öffentlichkeitsfahndung vom 06.12.2015 gesuchte Person handeln könnte.
Aufgrund des Ergebnisses der am 18.01.2016 durchgeführten Obduktion und nach Abschluss weiterer rechtsmedizinischer Untersuchungen steht nunmehr zweifelsfrei fest, dass es sich um den Leichnam des gesuchten österreichischen Staatsangehörigen Hermann Haase (50) handelt.
Der Leichnam weist eine Schussverletzung am Kopf auf. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ist von einer Selbsttötung auszugehen. Der genaue Geschehensablauf ist noch Gegenstand weiterer Ermittlungen. Zur Bestimmung des Todeszeitpunktes werden weitere Untersuchungen durchgeführt.
Dem wegen des Tatvorwurfs des Mordes per internationalem Haftbefehl gesuchten Hermann Haase lag zur Last, am Donnerstag, den 03.12.2015, gegen 13:40 Uhr, auf dem Reiterhof in Leipzig-Knauthain den 52-jährigen Eigentümer des Gestüts mit drei Schüssen tödlich verletzt zu haben (vgl. gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig vom 06.12.2015).
Die Ermittlungen zu dem Motiv und den Hintergründen der Tat vom 03.12.2015 dauern an. Auskünfte hierzu sind derzeit nicht möglich.
Die bei der Straftat sowie die bei der Selbsttötung verwendete Waffe konnte bislang nicht aufgefunden werden.
Die Ermittlungsbehörden bedanken sich bei allen Medienvertretern, die unter Verwendung des Zeugenaufrufs über den Fall berichtet haben.
(Staatsanwaltschaft: Frau Friedrich/ Polizei Leipzig: Frau Geyer)
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Quelle: Polizei Sachsen