Dresden (ots) - Am Montag, den 25.01.2016 gegen 17:50 Uhr, wurde die Bundespolizei um Unterstützung bei der Identitätsfeststellung von zwei Personen gebeten, die nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises waren. Die Identitätsfeststellung endete für eine der beiden Personen letztendlich im Polizeigewahrsam.
Zunächst wurde eine marokkanische Staatsangehörige festgestellt, die zwar ein Ticket mit sich führte, dieses jedoch nicht entwertet hatte. Im weiteren Verlauf der Überprüfung wurde festgestellt, dass die 32-Jährige noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland registriert worden war und sich hier unerlaubt aufhält. Zur Durchführung der strafprozessualen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wegen Betruges und unerlaubter Einreise / Aufenthalt wurde die junge Frau zur Dienstelle verbracht.
In Begleitung der Marokkanerin war eine männliche Person. Diese machte zweifelhafte und widersprüchliche Angaben zur Identität. Nach einer eingehend polizeilichen Überprüfung in der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof stellte sich heraus, dass es sich um einen 43-jährigen Asylbewerber aus Tunesien handelt. Dieser stand unter erheblichem Alkoholeinfluss (ein Atemalkoholtest ergab mehr als ein Promille) und verhielt sich sehr unkooperativ. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er gegen 19:00 Uhr aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Aufgrund der Täuschungsabsicht hinsichtlich seiner Identität wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eröffnet.
Doch dabei sollte es nicht bleiben...
Kurze Zeit später erschien der 43-Jährige direkt am Inspektionssitz der Bundespolizei Dresden. Hier trat er wiederholt und aggressiv gegen die Mülleimer. Weiterhin lümmelte er sich provokativ an abgestellte Dienstfahrzeuge. Den Aufforderung, dies zu unterlassen, und einem anschließend ausgesprochenen Platzverweis kam er nicht nach. Den Belehrungen entgegnete er verbale Beleidigungen wie "Ich fick dich Arschloch". Dabei trat die Person weiterhin permanent gegen den Stahlmülleimer. Zur Durchsetzung des Platzverweises wurde dem Tunesier unmittelbarer Zwang angedroht und die Polizeiverfügung letztendlich durchgesetzt. Dabei versuchte der 43-Jährige einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Er wurde zu Boden gebracht, fixiert und im Polizeigewahrsam untergebracht. Nachdem sich sein Gemüt etwas abgekühlt hatte und die Alkoholwirkung nachließ, bereute er seine Tat.
Der Tunesier muss sich nun zusätzlich wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung verantworten.
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Quelle: news aktuell / dpa