BPOLI DD: Drei auf einen Streich – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

27.01.2016 – 16:11

Dresden (ots) - Die Bundespolizei stellte am gestrigen Tag drei Personen fest, die in Deutschland per Haftbefehl gesucht wurden.

Den Anfang machte ein 28-Jähriger. Dieser reiste mit dem internationalen Zug EC 174, von Prag kommend, nach Deutschland ein. Bei einer im Zug erfolgten Personenkontrolle konnte der Mann keine Ausweisdokumente vorlegen, und gab an lybischer Staatsangehöriger zu sein. Anhand seiner Fingerabdrücke wurde bekannt, dass die Person durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Festnahme, wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wurde. Der Verhaftete war den deutschen Behörden bisher als tunesischer Staatsangehöriger bekannt. Die geforderte Geldstrafe von 400,- EUR konnte der junge Mann nicht entrichten und muss nun eine 40-tägige Haftstrafe antreten.

Fall zwei betrifft einen 23-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Kontrolliert wurde der junge Mann ebenfalls, in einem von Prag kommenden internationalen Reisezug EC 378. Bei der fahndungstechnischen Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er gleich durch zwei deutsche Gerichte gesucht wurde. Offensichtlich war er untergetaucht. Das Landgericht Mainz suchte den jungen Tschechen per Untersuchungshaftbefehl wegen Räuberischer Erpressung und das Amtsgericht Bonn wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen. Ein Bereitschaftrichter bestätigte die Haftbefehle. Der bereits mehrfach Vorbestrafte sitzt nun in der JVA Dresden und wartet auf seine Überstellung an die zuständigen Gerichte.

Zu guter Letzt, wurde am gestrigen Abend noch ein 22-Jähriger am Bahnhof Dresden-Mitte kontrolliert. Dabei wurde bekannt, dass gegen den Dresdner ein Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen, durch die Staatsanwaltschaft Dresden erlassen worden war. Der junge Mann hatte in der Vergangenheit bereits zwei Haftstrafen wegen des gleichen Deliktes "abgesessen". Bei Zahlung von 500,- EUR bestand für den Deutschen die Möglichkeit der Haft zu entgehen. Die Geldstrafe konnte er nicht entrichten und muss nun erneut eine 50-tägige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Dresden antreten.

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Quelle: news aktuell / dpa