Freudenstadt (ots) - (Horb): Bei Auffahrunfall eine Person leicht verletzt - Sachschaden 10.000 Euro; (Baiersbronn / Bundesstraße 462): 6.500 Euro Sachschaden bei Auffahrunfall; (Freudenstadt): 21-jähriger Autofahrer unter Drogeneinwirkung
(Horb): Bei Auffahrunfall eine Person leicht verletzt - Sachschaden 10.000 Euro Unachtsamkeit war am Donnerstag, gegen 11.30 Uhr, die Ursache eines Auffahrunfalls in der Dammstraße. Eine 46-jährige Frau fuhr infolge des stockenden Verkehrs nur in Schrittgeschwindigkeit in Richtung Fußgängerüberführung. Ein nachfolgender 27-jähriger Fahrer eines Ford Transit bemerkte dies zu spät und prallte ungebremst gegen den vorausfahrenden Mercedes-Benz. Durch den heftigen Aufprall wurde die 46-jährige Autofahrerin leicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von circa 10.000 Euro. Der Ford Transit des Unfallverursachers war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
(Baiersbronn / Bundesstraße 462): 6.500 Euro Sachschaden bei Auffahrunfall Zu einem Verkehrsunfall kam es am Donnerstag, gegen 19.45 Uhr, auf der Freudenstädter Straße als ein 20-jähriger Autofahrer seinen VW Passat unvermittelt abbremste, um nach rechts in ein Tankstellengelände abzubiegen. Durch eine Vollbremsung konnte die nachfolgende 20-jährige Fahrerin eines Toyota Aygo ein Auffahren verhindern. Die 49-jährige Fahrerin im dritten Fahrzeug erkannte die Situation zu spät und fuhr mit ihrem VW Touran auf den Toyota auf. Verletzt wurde niemand. Am Toyota und Touran entstand Sachschaden in Höhe von rund 6.500 Euro.
(Freudenstadt): 21-jähriger Autofahrer unter Drogeneinwirkung Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wollte am Freitag, kurz nach Mitternacht, eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Freudenstadt den Fahrer eines BMW in der Ulanenstraße anhalten und überprüfen. Erst nach rund 200 Metern reagierte der Fahrer auf die Signale "Stopp Polizei" und hielt sein Fahrzeug in der Rheinlandstraße an. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizeibeamten beim 21-jährigen Fahrer drogentypische Symptome fest. Ferner erklärte der Betroffene den Polizeibeamten, dass er es sehr eilig hätte und er mit keinen weiteren Maßnahmen einverstanden wäre, weshalb auf richterliche Anordnung eine Blutentnahme im Krankenhaus entnommen wurde. Anschließend wurde dem 21-Jährigen die Weiterfahrt für die nächsten 24 Stunden untersagt. Er hat nun mit weiteren Ermittlungen zu rechnen.
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Quelle: news aktuell / dpa