Verstärkte Polizeikontrollen zur Faschings- und Starkbierzeit
NIEDERBAYERN. Polizeiliche Schwerpunkte sind die Überwachung des Straßenverkehr, sowie die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen.
In den kommenden Tagen und Wochen wird die Zahl der Faschingsveranstaltungen und der Starkbierfeste deutlich zunehmen. Polizeiliche Erfahrungen aus der Vergangenheit haben dabei gezeigt, dass es immer wieder Fahrzeugführer gibt, die sich nach durchzechter Nacht alkoholisiert hinters Steuer setzen. Dabei gefährden diese oftmals nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das ihrer Mitfahrer und der übrigen Verkehrsteilnehmer in verantwortungsloser Art und Weise.
Die Niederbayerische Polizei rät deshalb den feiernden Besuchern von Faschings- und Starkbierveranstaltungen eindringlich, den Nachhauseweg schon im Vorfeld verantwortungsbewusst zu planen und nach dem Genusses von Alkohol ihr Fahrzeug in jedem Fall stehen zu lassen. Das Bilden von Fahrgemeinschaften mit Festlegung des Fahrers hat sich dabei ebenso bewährt wie auch das letztlich kostengünstigere Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi.
Kritisch hingegen wird seitens der Polizei der vermeintlich gute Vorsatz gesehen, vor Fahrtantritt noch ein paar Stunden im Auto zu schlafen. Hier wird irrtümlicherweise oftmals angenommen, dass man schnell wieder voll fahrtüchtig sei. Der Alkoholgehalt im Blut baut sich aber nur sehr langsam ab. Ein paar Stunden "Pause" reichen meist nicht aus. Bei entsprechend Restalkohol kann ein Fahrer auch noch Stunden nach durchzechter Nacht so viel Alkohol im Blut haben, dass es für eine Anzeige reicht. Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot sind die Folge. Hinzu kommen eine entsprechende Geldstrafe oder -buße.
Fest steht weiter auch, dass das Risiko eines Verkehrsunfalls parallel mit der "getankten Alkoholmenge" enorm steigt:
Zu den bereits genannten Sanktionen muss ein betroffener Fahrzeugführer mit folgendem rechnen:
• drastischen Unfallfolgen
• Verlust des Führerscheins mit oft erheblichen Auswirkungen u.a. auch auf den Arbeitsplatz
• Hohe Geld- oder ggf. sogar Freiheitsstrafen
• Hohe Schadensersatzforderungen für Unfallfolgen
Deshalb wird die Niederbayerische Polizei auch in diesem Jahr gerade während der "heißen Phase" die Zahl der Alkohol- und Drogenkontrollen auf den Straßen intensivieren.
Jugendschutzbestimmungen gelten auch im Fasching.
Nicht nur die Verkehrsteilnehmer wird die Polizei in der Faschingszeit besonders im Auge behalten, auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen werden, zusammen mit den Kreisverwaltungsbehörden, ein weiterer Kontrollschwerpunkt sein. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Verantwortlichkeit der jeweiligen Veranstalter hin, dass kein Schnaps oder hochprozentige Mischungen an Minderjährige abgegeben werden. Die näheren Bestimmungen zum Thema "Jugendschutz" können dem Link in der Anlage entnommen werden.
Leider ereignen sich jedes Jahr schwerwiegende Unfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb von "Umzugswagen", die nicht den gesetzlichen Bestimmungen genügen und die auch abseits gesperrter Umzugsstrecken genutzt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere gegen das Personenbeförderungsgesetz, d. h. Mindesthöhe der Brüstungen von in der Regel 1 Meter wird unterschritten, Mitführen von Kindern auf Ladeflächen ohne Begleitung von Erwachsenen, wird die Polizei zur Verhinderung von schweren Unfällen und zur Feststellung teils erheblich alkoholisierter Teilnehmer auf den Fahrzeugen stichpunktartige Kontrollen durchführen.
Auch die Niederbayerische Polizei hat in keinster Weise etwas gegen ein ausgelassenes Faschingstreiben, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen beachtet werden.
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Michael Emmer, PHK, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 29.01.16 um 09.11 Uhr
Linksammlung
Jugendschutzgesetz
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen.
Quelle: Bayerische Polizei