BPOLI DD: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

02.02.2016 – 15:07

Dresden (ots) - Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Dresden. In den Morgenstunden des Samstages, des 30.01.2016, wurde durch Bundespolizisten ein 48-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof Dresden kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass durch die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Meißner ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr bestand. Der Deutsche wurde verhaftet und zur Verbüßung seiner sechsmonatigen Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.

Weiterhin wurde in den späten Abendstunden des 30.01.2016 ein weiterer Haftbefehl vollstreckt. Bei der Kontrolle eines 25-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen im Bahnhof Dresden-Neustadt wurde bekannt, dass gegen diesen ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Deutschland bestand. Der Vollstreckungshaftbefehl wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz erlassen und sah die Möglichkeit vor, bei Zahlung von 400,- EUR einer 40-tägigen Haftstrafe zu entgehen. Nach einem Telefonat des Verhafteten, kam ein Bekannter des Festgenommenen zur Bundespolizeiwache und zahlte die geforderte Geldstrafe ein. Danach konnte der junge Mann seinen Weg fortsetzen.

Am Nachmittag des 01.02.2016 wurde die Bundespolizei darüber verständigt, dass ein Reisender im Zug von Kamenz nach Dresden so tief und fest schlief, dass dieser nicht geweckt werden konnte. Den Bundespolizisten gelang es schließlich den Mann zu wecken. Der Grund für den "gerechten" Schlaf war offenbar der hohe Alkoholisierungsgrad des 34-Jährigen. Bei der sich anschließenden Kontrolle des polnischen Staatsangehörigen wurde bekannt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen des Erschleichens von Leistungen bestand. Der Mann hatte die Möglichkeit, bei sofortiger Zahlung von 273,50 EUR keine Haftstrafe antreten zu müssen. Er verfügte jedoch über keine finanziellen Mittel und wurde deshalb in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht, wo er eine 20-tägige Haftstrafe verbüßen muss.

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Quelle: news aktuell / dpa