Stand: 04.02.2016, 09:00 Uhr
Bald kommen die fröhlichen Tage und Nächte der Faschingszeit und auch in Sachsen wird an vielen Orten bunt und ausgelassen gefeiert. Oft fließt dabei reichlich Alkohol. So lange er in Maßen und Verstand genossen wird, ist alles ok. Allerdings kann zu viel Alkohol die persönliche Hemmschwelle herabsetzen und die Gewaltbereitschaft fördern.
Darum sollten Sie gerade zu Fasching verstärkt in bestimmten Situationen sehr achtsam sein. Wenn Sie eine pöbelnde betrunkene Menschengruppe beobachten und ein ungutes Gefühl haben, machen Sie besser einen großen Bogen, vor allem wenn Sie sich nachts und im Dunklen auf dem Heimweg befinden. Es ist leider nicht ausgeschlossen, dass es zu brenzligen oder gar gefährlichen Situationen für den Einzelnen kommen kann.
Verhaltenstipps der sächsischen Polizei für Ihre Sicherheit beim Feiern und unterwegs:
• Planen Sie Ihren Hin- und Rückweg, vor allem wenn Sie abends und nachts unterwegs sind. Informieren Sie sich z. B. über Bus- und Bahnverbindungen oder erwägen Sie ein Taxi als Alternative.
• Wenn Sie ohne Begleitung öffentliche Verkehrsmittel nutzen, setzen oder stellen Sie sich immer in die Nähe des Fahrers.
• Es kann helfen, nicht allein, sondern in der Gruppe unterwegs zu sein. Begeben Sie sich an Haltestellen in die Nähe von anderen Personen.
• Versuchen Sie, bedrohliche Situation zu meiden oder möglichst schnell zu verlassen.
• Seien Sie distanziert gegenüber alkoholisierten Personen. Bei ihnen ist die Hemmschwelle zu aggressivem Verhalten stark herabgesetzt.
• Lassen Sie sich nicht provozieren, beleidigen Sie Täter nicht und werden Sie nicht selbst handgreiflich.
• Sprechen Sie den Täter jedoch laut an und siezen ihn: „Lassen Sie mich in Ruhe!“. Damit wird auch Außenstehenden signalisiert, dass es keine private Auseinandersetzung ist.
• Sprechen Sie frühzeitig Zeugen und potentielle Helfer direkt an und sagen Sie ihnen, welche Hilfe Sie von ihm erwarten, z. B.: „Sie in der blauen Jacke, bitte rufen Sie die Polizei!“.
• Nutzen Sie beispielsweise auch eine Pfeife, einen Handtaschenalarm oder ähnliches, um andere auf sich aufmerksam zu machen.
• Vermeiden Sie dagegen, Abwehrgegenstände wie z. B. Pfefferspray, Elektroschocker und Waffen zur Selbstverteidigung einzusetzen. Diese könnten Ihnen entwendet und gegen Sie selbst gerichtet werden oder zur Eskalation der Situation beitragen. Zudem könnten Sie sich bei unbedachtem Einsatz selbst strafbar machen. Für Außenstehende ist außerdem nicht ersichtlich, wer Täter und wer Hilfesuchender ist.
• Wenn es Ihnen möglich ist, prägen Sie sich besondere Merkmale des Täters, z. B. Brille, Tätowierung, Piercing o. ä. ein.
• Grundsätzlich gilt: Zeigen Sie jeden Vorfall immer bei der Polizei an!
• Lassen Sie sich nach gewaltsamen Übergriffen bei Bedarf von Fachkräften der Opferhilfeeinrichtungen beraten, um das Erlebte zu verarbeiten.
Wenn Sie selbst als Zeuge Straftaten beobachten:
• Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
• Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.
• Beobachten Sie genau und prägen Sie sich Tätermerkmale ein.
• Organisieren Sie Hilfe unter Notruf 110.
• Kümmern Sie sich um Opfer.
• Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aktion-tuwas.de oder www.polizei-beratung.de.
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Quelle: Polizei Sachsen