Aalen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Schwäbisch Hall und des Polizeipräsidiums Aalen
Landkreis Schwäbisch Hall: Positive Bilanz nach Testkaufaktion für den Jugendschutz
Neben den gesundheitlichen Gefahren durch übermäßigen Alkoholgenuss ist bei Jugendlichen auch ein Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt zu erkennen.
Seit 2010 werden daher im Landkreis Schwäbisch Hall regelmäßig Testkäufe durch das Landratsamt Schwäbisch Hall, die Stadtverwaltungen Schwäbisch Hall und Crailsheim sowie der Polizei durchgeführt.
Für das Jugendamt steht dabei das Ziel des Jugendschutzgesetzes im Vordergrund, die Verfügbarkeit von Alkohol im öffentlichen Bereich - wie leicht kommen Jugendliche an Alkohol - einzuschränken. Seit 2012 sinkt zwar erfreulicherweise die Zahl der Jugendlichen, die wegen einer Alkoholintoxikation ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Dennoch wurden im Jahr 2014 kreisweit immer noch 60 Jugendliche mit Alkoholvergiftung in Krankenhäusern behandelt. Das ist mehr als im Landesdurchschnitt.
Der Rückgang ist neben der Präventionsarbeit von Polizei, Landratsamt und Stadtverwaltungen zuletzt auch auf die regelmäßig stattfindenden Testkäufe zurückzuführen. Allerdings weisen Polizei und Landratsamt darauf hin, dass mit den Testkäufen nur die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche im öffentlichen Bereich überprüft werden kann. Auch im privaten Bereich geht der Appell an alle verantwortlichen Erwachsenen, die Zugangsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen zu Alkohol zu prüfen.
Während im November 2014 bei der letztmaligen Testkaufaktion die Beanstan-dungsquote bei 36 % lag, ist sie bei den aktuellen Testkäufen auf einen positiv niedrigen Rekordwert von 24 % gesunken. Das stellt, auch im Vergleich zu anderen Landkreisen, ein sehr gutes Ergebnis dar.
Am Dienstag, dem 02.02.2016 wurden also im Landkreis Schwäbisch Hall durch elf Auszubildende des Landratsamtes sowie der Stadtverwaltungen Crailsheim und Schwäbisch Hall Testkäufe durchgeführt.
In Begleitung und Unterstützung von 13 Polizeibeamten sowie des Jugendreferenten und Jugendschutzbeauftragten des Landratsamtes wurde versucht, durch die minderjährigen Auszubildenden hochprozentigen Alkohol, Tabak sowie Computerspiele/Videos mit Altersbeschränkung (FSK 18) zu erwerben und Spielhallen aufzusuchen.
Die Auswahl der Verkaufsstellen erfolgte aufgrund polizeilicher Erfahrungen im Zusammenhang mit Vorfällen aus der Vergangenheit und der räumlichen Nähe zu polizeilichen Brennpunkten.
Insgesamt wurden 71 Verkaufsstellen überprüft. Die Beanstandungsquote lag wie erwähnt bei 24 % (17 Anzeigen).
Bei 40 Versuchen, Alkohol zu kaufen, gelang dies zehn Mal (25 %). Ähnlich fiel das Ergebnis beim Tabakkauf aus. Hier lag die Beanstandungsquote bei 21 %, was be-deutet, dass bei drei von 14 Einkaufsversuchen der Kauf gelang.
Besonders hoch fiel die Beanstandungsquote beim Kauf von Videos mit Altersbe-schränkung aus. Diese lag bei 75 %. Bei vier Kaufversuchen kam es hier zu drei Beanstandungen.
Zu keiner einzigen Beanstandung kam es bei zehn Versuchen, in Spielhallen dem Glücksspiel nachzukommen.
Bei den aufgeführten Verstößen werden entsprechende Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Durch Polizei und Landratsamt werden allerdings zeitnah Schulungen zur Einhaltung des Jugendschutzes angeboten. Durch die Teilnahme an einer solchen Schulung können die Betroffenen das anstehende Bußgeld entsprechend reduzieren.
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Quelle: news aktuell / dpa