POL-TUT: Polizeipräsidium Tuttlingen warnt erneut vor „Abzocke durch angebliche Microsoft-Servicetechniker“

17.02.2016 – 14:19

Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) - In den letzten zwei Monaten wurden mehr als zehn Fälle des deutschlandweit bereits bekannten Phänomens "Abzocke durch angebliche Microsoft-Servicetechniker" im Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen bekannt. Bundesweit agieren bisher nicht ermittelte Täter seit beinahe vier Jahren mit dieser Masche, vor der schon mehrfach im Internet und durch die Polizei gewarnt wurde. Es handelt sich um eine bekannte Phishing-Variante (Abgreifen von Daten und Erreichen von Geldanweisungen), die die Gauner für betrügerische Zwecke nutzen. Dies hat bereits zu Schäden bei arglosen Computer-Benutzern geführt.

Aktuell kam es im Laufe dieser Woche zu zwei solcher Anrufe in Tuttlingen und Neuhausen ob Eck im Landkreis Tuttlingen. Letzte Woche waren Computernutzer im Zollernalbkreis und dort in Bisingen und Meßstetten betroffen.

Die meist englischsprachigen Anrufer geben sich als Microsoft-Support-Mitarbeiter aus. Sie weisen ihre Opfer auf einen vermeintlichen Virenbefall ihres Computers mit Schadsoftware hin. Teilweise soll auch ein Versagen des Betriebssystems des Opfer-Rechners unmittelbar bevorstehen.

Gegen eine Geldzahlung (meist zwischen 80 und 200 Euro) bieten die Täter dann die Reparatur und eine Fernwartung des PCs sowie eine lebenslange Garantie an. Dazu soll ein entsprechendes Programm von einer Internetseite heruntergeladen und auf dem PC installiert werden. Dieses Programm ermöglicht es den Tätern, weitere Manipulationen am PC des Opfers vorzunehmen, wie zum Beispiel das Ausspähen von Bank- und Kreditkartendaten oder Sperren des Computers.

Jeder sollte sofort misstrauisch sein, wenn er ohne erkennbaren Anlass von einem angeblichen Microsoft-Support-Mitarbeiter angerufen wird. Sensible Daten am Telefon sollten niemals preisgegeben werden. Auch sollte das Aufsuchen dubioser Internetseiten zur Installation unbekannter Programme vermieden werden. Auf solche telefonische Forderungen einzugehen ist leichtfertig und kann letztlich auch sehr kostspielig werden.

Im Zweifel empfiehlt die Polizei betroffenen Computernutzern die Telefonnummer (soweit angezeigt) des Anrufers zu notieren und anschließend die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

gez. Ramona Bühler

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-115
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa