BPOLD STA: Vollstreckungshaftbefehl – Geldstrafe 3,- Euro oder 3 Tage Haft – wenn da nicht die Kosten des Verfahrens wären

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin [Newsroom]
Dortmund (ots) - Beamte der Bundespolizei überprüften heute Morgen (23.Februar, 06:40 Uhr) am Dortmunder Flughafen, eine 19-jährige Rumänin. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl von drei Tagen oder drei Euro ... Lesen Sie hier weiter...