Freiburg (ots) - Trotz regelmäßiger Überwachungsmaßnahmen durch die Verkehrspolizei Freiburg, gibt es nach wie vor unbelehrbare Transporteure und Fahrzeugführer.
So konnte am Vormittag des 22.02.2016 bei der Kontrolle eines belgischen Schwertransportes festgestellt werden, dass das zulässige Gesamtzuggewicht um ca. 23 Tonnen überschritten war. Zudem konnte keine Genehmigung des Transports vorgewiesen werden.
>Die Bußgeldstelle wandte das Instrument der Gewinnabschöpfung an. Ein niederer dreistelliger Betrag wurde hierfür festgesetzt.
Zudem überschritt die Fahrerin des Schwertransports die Lenk- und Ruhezeiten in mehreren Fällen. Dies hatte zur Folge, dass zur Sicherung des Bußgeldverfahrens eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Bereich erhoben wurde.
ps / ar
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Quelle: news aktuell / dpa