Freiburg (ots) - Bötzingen - Gescheitert ist der Versuch eines 37-jährigen Gottenheimers, sich der Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Mann, der seit mehreren Jahren nicht mehr im Besitz einer solchen ist, wurde bei Lörrach von einer Geschwindigkeitsüberwachungskamera erfasst, weil er die zulässige Geschwindigkeit überschritten hatte, gleichzeitig telefonierte er zu diesem Zeitpunkt. Nachdem er zunächst auf dem Anhörungsbogen eine andere Person als Fahrer angegeben hatte, dies aber anhand eines Lichtbildabgleichs auszuschließen war, war die Polizei durch die Bußgeldbehörde eingeschaltet worden. Beim Polizeiposten Bötzingen, wo der Fall letztlich landete, schickte der Fahrzeughalter seinen Bruder vor, um sich als Halter auszugeben und gleichzeitig eine Identifizierung als Fahrer zur Tatzeit zu vermeiden. Dieser gab bei der Polizei an, seinen Ausweis angeblich vergessen zu haben und legte nur eine Versichertenkarte des tatsächlichen Halters ohne Lichtbild vor. Da den Polizeibeamten berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben kamen und eine Übereinstimmung mit dem vom Meldeamt angeforderten Lichtbild nicht vorhanden war, ließ man sich von der Ehefrau eine Kopie des Passes zusenden, auf dem das Lichtbild jedoch nicht zu erkennen war. Der Zufall wollte es, dass 37-Jährige kurze Zeit später als Beifahrer in dem auf ihn zugelassenen Fahrzeug angetroffen werden konnte. Hier besaß er nun die Dreistigkeit, gegenüber dem kontrollierenden Polizeibeamten, der ihn zu diesem Zeitpunkt ja zum ersten Mal sah, seinen richtigen Namen anzugeben mit dem Zusatz, dass er ja vor kurzem erst bei ihm zur Vernehmung war. Obwohl der Schwindel nun aufgeflogen war und er als der wahre Fahrer während des Geschwindigkeitsverstoßes in Lörrach identifiziert und seine Personalien anhand des Reisepasses zweifelsfrei festgestellt werden konnten, beharrte er weiterhin auf seiner Version, nicht der Fahrer zu sein. Er wird nun wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt, da mittlerweile noch weitere durch ihn begangene Geschwindigkeitsverstöße ermittelt wurden. Auch die erneute Erteilung eines Führerscheins dürfte in Frage gestellt werden, da dem Mann aufgrund der gezeigten kriminellen Energie offensichtlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt. Der "Hilfsdienst" des Bruders wird ebenfalls strafrechtliche Folgen haben, er wird wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und falscher Personalienangabe angezeigt
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Quelle: news aktuell / dpa