BPOLI C: Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz und Haftbefehl vollstreckt

26.02.2016 – 12:53

Chemnitz (ots) - Im März 2014 beleidigte ein damals 29- jähriger Chemnitzer Fußballfan einen zur Fanbegleitung eingesetzten Beamten nach dem Fußballspiel Rostock- Chemnitz mit einem unflätigen Wort. Das kam dem Mann teuer zu stehen. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und zur Zahlung der Gerichtskosten wegen Beleidigung. Da noch ein Restbetrag von 1500 Euro unbezahlt war, erließ die Staatsanwaltschaft Chemnitz ein Vollstreckungshaftbefehl über insgesamt 1601,75 Euro. Nach umfangreichen Recherchen konnte der aktuelle Wohnort des Mannes ermittelt werden. Dort sollte er am 11.02.2016 verhaftet werden. Er konnte am ermittelten Wohnort jedoch nicht angetroffen werden, daher wurde der heute 31-Jährige durch Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Landespolizei- Bundespolizei an seiner Arbeitsstelle in Mittweida aufgesucht und dort auf Grund des Vollstreckungshaftbefehles der Staatsanwaltschaft Chemnitz festgenommen. Noch vor Ort beglich er die fällige Geldstrafe einschließlich der Kosten und konnte somit eine Einlieferung in die JVA abwenden.

Wenig später konnte noch ein Haftbefehl vollstreckt werden:

Um 23:25 Uhr am 25.02.2016 wurde eine 31-jährige Frau durch Beamte der Bundespolizeiinspektion im Warteraum des Chemnitzer Hauptbahnhofes festgestellt und kontrolliert. Die Frau gab an, kein Ausweisdokument bei sich zu haben. Um die Identität feststellen zu können, wurde sie zur Dienststelle der Bundespolizei im Chemnitzer Hauptbahnhof mitgenommen. Dort erfolgte die Überprüfung der angegebenen Personalien mittels ihrer Fingerabdrücke in den polizeilichen Fahndungssystemen. Es stellte sich heraus, dass die Person keine Unbekannte war. Am 30.05.2015 wurde sie von Beamten der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Chemnitz mit einem wegen Diebstahl zur Fahndung stehenden Fahrrad der Marke Bulls und Personaldokumenten die ebenfalls zur Fahndung ausgeschrieben waren, angetroffen. Wegen des Diebstahls wurde Sie durch das Amtsgericht Chemnitz mit einem aktueller Untersuchungshaftbefehl gesucht. Ausgestellt wurde dieser wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls. Der Frau wurde die Festnahme ausgesprochen. Die Haftrichtervorführung erfolgte am 26.02.2016 am Amtsgericht Chemnitz. Der zuständige Richter setzte den Haftbefehl in Kraft und die Frau wurde in die JVA eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa