POL-TUT: Pressemitteilung für den Landkreis Freudenstadt vom 29.02.2016

29.02.2016 – 12:38

Freudenstadt: (ots) - (Baiersbronn): 24-Jähriger alkoholisierter Rollerfahrer gerät in Polizeikontrolle; (Bad Rippoldsau-Schapbach/Bundesstraße 28): Handtasche aus Pkw gestohlen - Sachschaden 800 Euro Freudenstadt: 25-jähriger alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis mit Pkw unterwegs

(Baiersbronn): 24-Jähriger alkoholisierter Rollerfahrer gerät in Polizeikontrolle

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde am Sonntag, gegen 15.20 Uhr, auf der Bundesstraße 462 ein 24-jähriger Rollerfahrer überprüft. Die Polizisten stellten beim Rollerfahrer Alkoholgeruch fest, weshalb ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde, der über 0,8 Promille ergab. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde der Rollerfahrer angezeigt.

(Bad Rippoldsau-Schapbach/Bundesstraße 28): Handtasche aus Pkw gestohlen - Sachschaden 800 Euro

Ein bislang unbekannter Täter schlug am Sonntag, zwischen 10.15 Uhr bis 11.15 Uhr, an einem auf dem Parkplatz beim Windrad Alexanderschanze / Schanzenweg geparkten blaumetallic lackierten Mercedes C 250 eine Fensterscheibe auf der Beifahrerseite ein und stahl eine im Innern liegende Handtasche. In der braunen Lederhandtasche befanden sich neben der Geldbörse, EC-Karte und persönliche Ausweispapiere. Der Wert des Diebesguts beträgt circa 500 Euro, der Sachschaden am Pkw rund 300 Euro. Zeugen, die Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Freudenstadt (07441 536-0) mitzuteilen.

Freudenstadt: 25-jähriger alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis mit Pkw unterwegs

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde am frühen Montag, gegen 00.35 Uhr, ein 25-jähriger Ford-Fahrer auf der Stuttgarter Straße - Höhe Bushaltestelle - von einer Polizeistreife angehalten und überprüft. Hierbei stellten die Beamten eine alkoholische Beeinflussung beim Fahrer fest, welches ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte. Im weiteren Verlauf der Überprüfung gab der 25-Jährige spontan an, bereits seit Jahren ohne die nötige Fahrerlaubnis Auto zu fahren. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrer angezeigt. Möglicherweise wird nach Abschluss der Ermittlungen auch die Fahrzeughalterin angezeigt.

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Renate Diesch
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Quelle: news aktuell / dpa