Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN
Am Dienstagmittag bewegte sich in der Dettenbachstraße plötzlich ein allein abgestellter Autoanhänger und rollte quer über die Fahrbahn auf einen geparkten Wagen. Hierbei entstand glücklicherweise nur Sachschaden. Auf den Verantwortlichen kommt nun neben Schadenersatzansprüchen auch ein Bußgeldverfahren zu, weil der Anhänger nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert war. p>
Genau wegen dieser Gefahren gibt es auch für die meisten Anhänger im Straßenverkehr eine gesetzlich verpflichtend festgelegte Mitführpflicht von zumindest einem Unterlegkeil, mit dem abgekoppelte Anhänger entsprechend gegen Wegrollen zu sichern sind. Dass sich geparkte Fahrzeuge selbstständig machen, kommt nach Erfahrung der Polizei gar nicht selten vor. Häufig hängt es dann nur vom Zufall ab, dass kein Personenschaden entsteht. Übrigens dürfen Anhänger grundsätzlich maximal für 14 Tage an derselben Stelle im öffentlichen Verkehrsraum geparkt sein.
rb
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Quelle: news aktuell / dpa