Stand: 08.03.2016, 09:00 Uhr
Ulbig: „Starke Experten im Kampf gegen Cybercrime“
Zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität sucht die sächsische Polizei Absolventen eines Bachelor- oder vergleichbaren Diplomstudienganges an Fachhochschulen und Hochschulen aus den Bereichen Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Informations- und Kommunikationstechnik.
Um qualifizierte Cyberkommissare zu finden, startet der Freistaat Sachsen ab dem 8. März 2016 unter dem Motto „Endlich Zugang zum Polizeirechner - und damit Gutes tun!“ eine Werbekampagne. 29 Hochschulen in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg erhalten 400 Plakate und 1.000 Flyer. Darüber hinaus soll dort auch die Stellenausschreibung ausgehängt werden. Interessierte Absolventen können sich außerdem unter cybercrime.verdaechtig-gute-jobs.de über das Berufsbild und die Bewerbungsvoraussetzungen informieren.
„Straftäter im Bereich Cybercrime handeln hoch professionell und sind äußerst gut vernetzt. Im Internet haben sich Strukturen gebildet, die unter dem Deckmantel der Anonymität eine sogenannte ‚Underground Economy‘ aufgebaut haben. Hochspezialisierte und technisch modern ausgestattete Cybercrime-Experten sind deshalb wichtig für die erfolgreiche Bekämpfung dieser Art der Kriminalität. Vereint beim Cybercrime Competence Center werden sie diese Strukturen aufdecken und Täter entlarven“, sagte Innenminister Markus Ulbig. „Um im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft erfolgreich bestehen zu können, schaffen wir für starke IT-Experten Bewerbungsanreize durch Verbeamtung und Mitgliedschaft in der Freien Heilfürsorge“, so Ulbig weiter.
Vor den angehenden Cybercrime-Experten liegt neben einer sechsmonatigen fachtheoretischen Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/OL. ein sechsmonatiges Praktikum beim Landeskriminalamt und in den Polizeidirektionen. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie zu Kriminalkommissaren ernannt. Ihre Arbeitsplätze werden im seit Juni 2014 bestehenden sächsischen Cybercrime Competence Center (SN4C) des Landeskriminalamtes sowie in den Kommissariaten „Cybercrime“ der Polizeidirektionen sein. Zehn IT-Spezialisten haben bereits im vergangenen Jahr ihre Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) begonnen und werden unter anderem ab Oktober 2016 die über 60 Bediensteten beim SN4C fachlich verstärken. Nun sollen noch einmal 15 IT-Spezialisten dazu kommen.
Die Staatsregierung hatte sich 2014 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, innerhalb von zwei Jahren insgesamt 100 Spezialisten einzustellen. Diese sollen insbesondere in den Bereichen Cybercrime, IT-Forensik und bei der Sicherstellung polizeilicher IuK eingesetzt werden.
Cybercrime umfasst Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten sowie darüber hinaus Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.
Folgende Straftaten zählen darunter:
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB)
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
- Datenveränderung / Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
- Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung (§ 270 StGB)
- Falschbeurkundung im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung (§ 271 StGB)
Im Jahre 2014 wurden im Freistaat Sachsen 10.302 Straftaten unter Ausnutzung des Tatmittels Internet, davon 2.407 Fälle mit dem Summenschlüssel Computerkriminalität erfasst (Quelle: PKS Sachsen 2014). Im Freistaat Sachsen ist durch Computerkriminalität im Jahre 2014 ein Gesamtschaden von ca. 1,6 Millionen Euro (2013: 2,8 Millionen Euro) entstanden.
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Quelle: Polizei Sachsen