BPOLI DD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle und entdeckt Interessantes…

09.03.2016 – 13:11

Dresden (ots) - Am gestrigen Dienstag, dem 08.03.2016, konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei Dresden zwei Haftbefehle vollstrecken.

Im ersten Fall, um 10:30 Uhr wurde ein 35-Jähriger im Hauptbahnhof Dresden kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen Erschleichens von Leistungen festgestellt.

Dem irakischen Staatsangehörigen drohten 15 Tage Haft, die durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150,- EUR abzuwenden wären. Der Asylbewerber bezahlte die Geldstrafe und noch ausstehende Verfahrenskosten, sodass der Staatskasse 223,50 EUR zugeführt werden konnten.

Der zweite, weitaus interessantere, Fall ereignete sich um 16:45 Uhr. Bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Einreisezuges aus der Tschechischen Republik wurde unter anderem auch ein 41-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina festgestellt. Auch hier führte eine Fahndungsüberprüfung zur Feststellung, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Vollstreckungshaftbefehl wegen des Einschleusens von Ausländern erlassen. Zu vollstrecken waren 149 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Diese hätte der 41-Jährige durch Zahlung von 2.980,- EUR Geldstrafe abwenden können. Doch der Mann verfügte nicht über ausreichend finanzielle Mittel.

Dafür führte der 41-Jährige in 12 Plastiktüten insgesamt 24.000 Tabletten eines in Deutschland verschreibungspflichtigen Medikamentes mit sich. [Bild vorhanden, Zusendung auf Nachfrage möglich] Da diese somit in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes fallen, handelte es sich um einen Verstoß gegen das Verbringungsverbot. Die Tabletten wurden sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch das Hauptzollamt Dresden geführt.

Nach Abschluss der polizeilichen und zollrechtlichen Bearbeitung wurde der 41-Jährige der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.

Aufgrund der strafbaren Handlung und seiner strafrechtlichen Historie wurde durch die Bundespolizei nach eingehender Einzelfallprüfung sein visafreies Reiserecht für die Bundesrepublik Deutschland aberkannt. Daraus resultierend muss der Bosnier nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe Deutschland sofort verlassen.

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Holger Uhlitzsch
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Quelle: news aktuell / dpa