Dresden (ots) - Am Mittwoch, dem 09.03.2016 gegen 18:15 Uhr, wurde ein 21-Jähriger im Hauptbahnhof Dresden kontrolliert und fahndungstechnisch überprüft. Dabei wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Marokkaner wegen unbefugtem Besitz von Betäubungsmitteln festgestellt. Die Ausschreibung beinhaltete eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen, die er durch Zahlung von 50,- EUR hätte abwenden können. Der Asylbewerber, dessen Barschaft nicht zur Begleichung der Geldstrafe ausreichte, informierte kurzerhand einen Bekannten, der kurze Zeit später auf der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof erschien, und die Geldstrafe sowie die Verfahrenskosten, in der Gesamtsumme 123,50 EUR, beglich.
Doch der Fall war noch nicht abgeschlossen, denn...
...eine routinemäßige Überprüfung des Libyers ergab ebenfalls einen Vollstreckungshaftbefehl. Dieser war durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Erschleichens von Leistungen erlassen worden. Zu vollstrecken waren 40 Tage Haft oder die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 400,- EUR.
Da der 22-jährige Libyer die geforderte Summe nun nicht mehr aufbringen konnte, wurde er der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.
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Quelle: news aktuell / dpa