Freiburg (ots) - Einer Polizeistreife fiel am Samstag gegen 17.00 Uhr in Rhina ein Motorroller auf, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis als Mofa hatte. Hier wäre eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zulässig gewesen, allerdings stellte sich heraus, dass durch technische Veränderungen die erreichbare Höchstgeschwindigkeit wesentlich erhöht wurde. Dies hat zur Folge, dass die Betriebserlaubnis als Mofa erlischt und der Fahrer einen Führerschein benötigt. Da der 16 Jahre alte Fahrer aber nur eine Mofaprüfbescheinigung hatte, kommt auf ihn eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Paul Wißler
Telefon: 07741 8316-201
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Quelle: news aktuell / dpa