Dresden (ots) - Am vergangenen Wochenende waren die Beamten der Bundespolizei an den Bahnhöfen im Dresdner Stadtgebiet und Umland mit einer Menge unterschiedlichster Einsätze konfrontiert. Neben der Feststellung von 15 illegalen Migranten (unter anderem aus Afghanistan, Libyen, Marokko, Indien, Syrien und dem Irak), wurden zahlreiche Eigentumsdelikte, und zwei Festnahmen registriert. Eine besondere Herausforderung stellte die Absicherung des Fußballfanreiseverkehrs anlässlich des "Ostderbys", zwischen der SG Dynamo Dresden und dem FC Hansa Rostock, dar. Dazu erfolgt in Kürze eine separate Medieninformation.
Aus den knapp 100 dokumentierten polizeilich relevanten Fällen, sind vier besonders hervorzuheben:
Am Freitag und Samstag vollstreckten Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Dresden insgesamt drei Haftbefehle. Im ersten Fall, am 18.03.2016, bestanden gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen eine 28-Jährige. Die Slowakin übte, trotz Verbotes, wiederholt das "älteste Gewerbe der Menschheit" aus. Durch eine sofortige Zahlung von Geldstrafen in Höhe von 150,- EUR bzw. 200,-EUR hätte die junge Frau einer Freiheitsstrafe entgehen können. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel erfolgte die Zuführung zur Justizvollzugsanstalt Chemnitz, wo sie insgesamt eine 35-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Eine weitere Verhaftung erfolgte in den frühen Morgenstunden des Samstages, dem 19.03.2016. Ein 20-Jähriger war den Beamten durch lautstarkes und aggressives Verhalten am Haupteingang des Hauptbahnhofes aufgefallen. Im Rahmen einer fahndungstechnischen Überprüfung wurde ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Pirna festgestellt. Die dem jungen Mann zur Last gelegten Straftaten lesen sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch. So muss er sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung in drei Fällen, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl gerichtlich verantworten.
Nach der erforderlichen Vorführung des jungen Mannes beim Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Dresden, wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt und der 20-Jährige der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt. Dort verbleibt er, bis es zur Verhandlung der ihm zur Last gelegten Taten kommt.
Ebenfalls in den frühen Morgenstunden des Samstages konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Graffitisprayer auf frischer Tat stellen. Obwohl der 34-Jährige grundsätzlich nicht der obligatorischen Altersstruktur der Graffitistraftäter entspricht, hatte der gebürtige Dresdner die Gelegenheit genutzt und den eben erst gereinigten Haltepunkt Dresden-Bischofsplatz, einen Tag vor der ersten Inbetriebnahme, auf ca. 5 m² mit Farbe besprüht. Die Sprayerutensilien wurden sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.
Am Samstag, dem 19.03.2016 um 12:00 Uhr, versuchte ein Pärchen in der Rossmannfiliale im Bahnhof Dresden Neustadt mehrere Parfümflakons zu entwenden. Durch eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin konnte eine 34-jährige Dresdnerin nach kurzer Flucht gestellt werden. Ihrem 27-Jährigen Komplizen gelang die Flucht. Bei den anschließenden polizeilichen Maßnahmen wurden 4 Parfümflakons der Marken "Lacoste" und "Lolita" aufgefunden. Das Stehlgut hatte einen Wert von 154,96 EUR. Während der polizeilichen Maßnahmen konnte auch die Identität des Komplizen geklärt werden. Diese Information war für die polizeilichen Ermittlungen ganz hervorragend, war der junge Mann doch Tags zuvor bereits im selben Geschäft "tätig" gewesen. Auf vorliegenden Videobeweisen konnte der Dresdner eindeutig als Täter einer Diebstahlshandlung von zwei Parfüms der Marke "Lacoste - Touch of Pink" im Gesamtwert von 69.98 EUR identifiziert werden. Beide Personen sind bereits polizeibekannt und in Zusammenhang mit Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie Begleitstraftaten, mehrfach in Erscheinung getreten. Das Diebesgut wurde sichergestellt und mehrere Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet.
Eine größere Menge Betäubungsmittel wurde durch Bundespolizisten am Samstag gegen 19:30 Uhr festgestellt. Ein 27-Jähriger hatte beim Verlassen des Sparmarktes im Hauptbahnhof in Richtung der Beamten derartig gestikuliert und mit Geräuschen verstärkt, als ob er mit einer Maschinenpistole auf die Beamten schießen würde. Bei der sich nun unmittelbar anschließenden Kontrolle des asylrechtlich abgelehnten und geduldeten Tunesiers, konnten insgesamt 11 Haschischplatten aufgefunden werden. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch die Landepolizei durchgeführt. Der Ausgangssachverhalt wird derzeit straf- und ordnungsrechtlich bewertet.
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Holger Uhlitzsch
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Quelle: news aktuell / dpa