BPOLI DD: Die Bundespolizei Dresden informiert – Sicher und Entspannt in den Urlaub, mit der Präventionsaktion Taschendiebstahl im Hauptbahnhof Dresden

21.03.2016 – 13:01

Dresden (ots) - Nach dem kommenden Osterwochenende beginnen in Sachsen die Schulferien. Gerade im Ferienreiseverkehr steigt dann das Personenaufkommen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit verbunden sind volle Bahnsteige, überfüllte Züge und größere Menschenansammlungen in den Bahnhöfen. Diese Menschenmengen bilden ideale Voraussetzungen für Taschendiebe zum unauffälligen Drängeln, Schubsen und Ausspähen, um dabei unbemerkt an die Wertsachen ihrer Opfer zu gelangen.

Aus diesem Anlass wird das Präventionsteam Taschendiebstahl morgen, Dienstag den 22.03.2016, in Form von moderierten Rollenspielen über die Vorgehensweisen und Tricks der Taschendiebe informieren. Diese Aktion findet ab 13:00 Uhr in der Kuppelhalle des Hauptbahnhofs statt.

Interessierte Medienvertreter sind herzlich eingeladen, diese Präventionsmaßnahme im Hauptbahnhof in Dresden zu begleiten. Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Präventionsbeauftragte Uwe Clausnitzer und der Pressesprecher Holger Uhlitzsch vor Ort zur Verfügung.

Die Bundespolizei Dresden gibt im Folgenden einige Reisehinweise, damit Jeder entspannt sein Ziel erreichen kann.

Bei Auslandsreisen - auch innerhalb der Europäischen Union - gilt die Verpflichtung, ein Reisedokument mitzuführen. Als Dokumente stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Sollten Sie unmittelbar vor der Ausreise bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann Ihnen die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Diesen kostenpflichtigen Service bietet die Bundespolizei in ihren Dienststellen an.

Seit dem Jahr 2012 müssen auch alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: "Eine Person - ein Dokument!"

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zustimmen müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzugeben, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben sein, außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise und Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Schutz vor Kindesentführungen und -entziehungen kann die Bundespolizei diese Nachweise verlangen.

An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen, nicht - oder nur unter strengen Auflagen - mitgenommen werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck. Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen damit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.

Die Bundespolizei Dresden erreichen Sie unter der Rufnummer 0351 / 81 50 20.

Darüber hinaus steht Ihnen bundesweit die kostenfreie Hotline der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa