Zittau, Großschönau, Ebersbach - Neugersdorf: (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach stellten bei Kontrollen wieder Waffen und verbotene Gegenstände fest. Bei einem 43-jährigen tschechischen Staatsbürger stellten sie am 19.03.2016 um 11:50 Uhr in Zittau einen Tonfa fest. Diese Hieb - und Stoßwaffe unterliegt einem Führungsverbot in Deutschland und der Mann konnte auch kein berechtigtes Interesse vorlegen. Auch am 20.03.2016 wurden die Beamten in Großschönau wieder fündig. Bei einem 19-jährigen ebenfalls tschechischen Staatsangehörigen endeckten sie einen Schlagstock, welchen auch ohne berechtigtes Interesse geführt wurde. Damit besteht in beiden Fällen der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz. Die beiden Waffen wurden sichergestellt. Bei einem 51-jährigen russischen Staatsbürger fanden die Beamten am 19.03.2016 gegen 11:45 Uhr in Ebersbach - Neugersdorf ein Reizstoffsprühgerät mit 650ml Inhalt. Das Gerät besaß keine erforderliche Kennzeichnung. Dies begründete den Straftatverdacht gegen das Waffengesetz. Dieser Sachverhalt wurde an die Landespolizei Sachsen gegen 13:15 Uhr vor Ort übergeben.
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Quelle: news aktuell / dpa