Rems-Murr-Kreis (ots) - Backnang: Handy entwendet
Ein Dieb entwendete am Sonntag zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr aus einem vor einer Bäckerei in der Geberstraße unverschlossen abgestellten Pkw eine abgelegte Handtasche. Die entwendete Handtasche konnte von Passanten am Sonntag unweit des Tatorts aufgefunden werden. Hinweise auf den Dieb, der lediglich sich das in der Tasche befindliche Mobiltelefon der Mark LG aneignete, nimmt die Polizei in Backnang unter Tel. 07191/9090 entgegen.
Leutenbach: Altreifen entsorgt
Am Sonntagvormittag konnten zehn illegal entsorgte Autoreifen bei einem Aussiedlerhof in der Straße Ob dem Rotenbühlweg festgestellt werden. Die abgelegten Reifen wurden am Wegesrand und in einer Hecke vorgefunden. Hinweise auf den Umweltfrevler erbittet nun die Polizei Winnenden unter Tel. 07195/6940.
Winnenden: Autofahrer unter Drogeneinfluss
Wegen eines defekten Rücklichts sollte am Sonntagmorgen gegen 6.20 Uhr ein Autofahrer auf dem Parkplatz Obere Winterhalde bei der K 1911 angehalten und kontrolliert werden. Bei dem 34-jährigen Autofahrer ergaben sich bei der Kontrolle eindeutige Anhaltspunkte einer akuten Drogenbeeinflussung, weshalb die Entnahme einer Blutprobe von einem Bereitschaftsrichter angeordnet wurde. Dem Lenker des Pkw VW wurde die Weiterfahrt untersagt. Sollte die Blutuntersuchung den Verdacht bestätigen, muss der 34-Jährige mit einem Bußgeld sowie einem Fahrverbot rechnen.
Korb: Beim Diebstahl ertappt
Ein 19-jähriger Mann stellte am Montagmorgen gegen 4.40 Uhr fest, wie sich zwei Tatverdächtige in der Rosenstraße am Auto seines Vaters zu schaffen machten. Die beiden Männer stiegen über die Beifahrertüre in den Wagen ein und durchsuchten das Auto mit einer mitgeführten Taschenlampe. Der Zeuge informierte seinen Vater und nahm mit ihm zusammen die Verfolgung der beiden flüchtenden Diebe auf. Es gelang ihnen einen 18-jährigen Algerier bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festzuhalten. Der Komplize konnte unerkannt entkommen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Fellbach: Fahrer unter Drogeneinfluss
Einer Verkehrskontrolle wurde am Sonntagmorgen gegen 5 Uhr ein 31-jähriger Fahrzeuglenker in der Stuttgarter Straße unterzogen. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer wohl unter Drogeneinfluss steht. Dieser Verdacht erhärtete sich durch diverse Fahrtüchtigkeitstests, weshalb der Fahrer eine Blutprobe abgeben musste. Die Weiterfahrt wurde dem 31-Jährigen untersagt. Sollte die Blutuntersuchung den Verdacht bestätigen, muss der Autofahrer mit einer Anzeige rechnen.
Schorndorf: Gast randalierte
Mit einem aggressiven Gast hatte am Sonntag gegen 21 Uhr ein Gastwirt in Necklinsberg zu tun. Der Gast randalierte und griff einen weiteren Besucher der Gaststätte an. Dabei griff er den Geschädigten an den Hals und versuchte ihn zu würgen. Nachdem diese Situation bereinigt war, ignorierte er beharrlich die Aufforderungen des Gastwirts, das Lokal zu verlassen. Auch gegenüber der alarmierten Polizei trat der 28-Jährige in aggressiver Weise gegenüber. Er beleidigte die Beamten verbal und zeigte ihnen den Mittelfinger. Erst nach einem erteilten Platzverweis verließ der 28-Jährige das Lokal. Er muss nun mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung rechnen.
Schorndorf: Frontalzusammenstoß unter Alkoholeinfluss
Auf der L1080 bei Althütte in Richtung Königsbronnhof geriet ein 25-jähriger Mercedes-Fahrer am Sonntag gegen 10 Uhr nach links in den Gegenverkehr. Dort kollidierte er mit einem ordnungsgemäß entgegengekommenen Pkw Fiat Doblo. Bei der Karambolage drehte sich der Pkw Fiat um die Achse und kam neben der Fahrbahn zum Stehen, nachdem er noch ein Verkehrszeichen überfahren hatte. Der 25-jährige Verursacher und seine 20-jährige Beifahrerin blieben unverletzt. Auch der 76-jährige Fiat-Fahrer kam mit dem Schrecken davon. Beide Fahrzeuge mussten vom Unfallort abgeschleppt werden, der Sachschaden beläuft sich auf ca. 20000EUR. Beim Fahrer konnte bei einem Test Alkohol nachgewiesen werden. Er musste eine Blutprobe abgeben. Der Polizei gegenüber gab zunächst die 20-jährige Beifahrerin an, das Auto gelenkt zu haben. Weil sich dies als Falschaussage darstellte, muss sie nun mit einem Strafverfahren wegen Strafvereitelung rechnen.
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Quelle: news aktuell / dpa