Freiburg (ots) - Am 22.03.2016 gegen 19.45 Uhr kam es zu einem ungewöhnlichen Fall im Stadtteil Stühlinger. In der Wentzinger Straße beobachteten Polizeikräfte zwei Personen, die den Anschein machten ein Drogengeschäft abzuschließen. Direkt im Anschluss konnten sowohl der potenzielle Verkäufer als auch der Abnehmer kontrolliert werden. Der 22jährige Verkäufer gambischer Staatsangehörigkeit hatte bei der Kontrolle noch den soeben erhaltenen 10-Euro-Schein in seiner Hand; bei dem 30jährigen Abnehmer wurde eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Die anschließenden Überprüfungen ergaben, dass der 30jährige Deutsche mit einem Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben war. Durch ein Familienmitglied konnte der geforderte Geldbetrag in dreistelliger Höhe zur Abwendung der Freiheitsstrafe bezahlt werden. Damit aber nicht genug, der 10-Euro-Schein mit dem der 30-Jährige bezahlt hatte, stellte sich als Falschgeld heraus. Für den Mann hatte das eine Wohnungsdurchsuchung zur Folge, bei der die Polizeibeamten weiteres Falschgeld auffanden, dass er augenscheinlich im "Homeoffice" selbst hergestellt hatte.
yb
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Quelle: news aktuell / dpa