Chemnitz (ots) - Am 23.03.2016 gegen 16:30 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im hinteren Teil des Bahnsteiges 5, eine herrenlose weiße Papiertasche mit nicht einsehbarem Inhalt fest. Da der Inhalt nicht näher identifiziert werden konnte, wurde diese als nicht zuordenbarer Gegenstand (NZG) eingeordnet. Es erfolgte ein Ausruf über die Zugansage, welche aber ohne Erfolg blieb. Der Besitzer meldete sich nicht. Daraufhin wurden die Bahnsteige 5 und 6 durch Beamte des Bundespolizeireviers Chemnitz- Hauptbahnhof abgesperrt, so dass eine Gefährdung von Reisenden ausgeschlossen werden konnte. Nach eingehender Begutachtung des herrenlosen Gegenstandes wurde diesen als ungefährlich eingestuft. Unter einer grünen Umhängetasche befanden sich lediglich Sportschuhe. Die herrenlose Tasche mit Inhalt wurde sichergestellt und an die Fundstelle im Hauptbahnhof. Chemnitz übergeben. Auswirkungen auf den Bahnverkehr gab es keine.
Hier der Apell der Bundespolizei, gerade in Bezug auf die aktuelle Gefährdungslage, auf das mitgeführte Reise-und sonstiges Gepäck zu achten. Vergessene Gegenstände, Koffer und Taschen können zu erheblichen Einschränkungen im Bahn- oder auch Flugverkehr führen. Die betroffenen Bahnsteige oder auch der komplette Bahnhof oder Flughafen müssen gesperrt werden, bis abgeklärt ist, ob es sich um eine Gefährdungslage handelt oder ob es sich nur um ein Fundstück handelt. Meist ist das erst nach dem Einsatz der Entschärfer der Bundespolizei eindeutig klar.
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Quelle: news aktuell / dpa