POL-TUT: Pressemitteilung für den Landkreis Tuttlingen vom 25.03.2016

25.03.2016 – 14:58

Landkreis Tuttlingen (ots) - (Tuttlingen) Auto komt in der Rußbergsteige von der Fahrbahn ab

Eine 20-jährige Autofahrerin ist am Donnertag um 19.30 Uhr auf der Rußbergsteige von der Fahrbahn abgekommen und landete im Wald. Die junge Frau war auf dem Weg in Richtung Tuttlingen, als sie in einer Linkskurve die Kontrolle über ihren Fiat verlor und nach rechts von der Straße fuhr. Nach etwa zehn Metern kam der Kleinwagen im Wald zum Stehen. Die Fahrerin wurde schwer verletzt und musste mit dem Rettungswagen ins Klinikum Tuttlingen eingeliefert werden. Der Beifahrer blieb unverletzt. Zur Bergung des Fahrzeugs war ein Abschleppdienst notwendig. Der Schaden wird auf zirka 1000 Euro geschätzt.

(Gosheim) Vorfahrt missachtet - 6000 Euro Schaden

Am Donnerstag kurz vor 14 Uhr sind an der Einmündung der Schwabenstraße in die Talstraße zwei Personenkraftwagen zusammengestoßen. Eine 28-jährige Frau wollte mit ihrem Opel aus der bevorrechtigten Talstraße nach links in die Schwabenstraße abbiegen. Der Fahrer eines von links auf der Schwabenstraße kommenden Suzuki missachtete die Vorfahrt, die beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt zirka 6000 Euro. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.

(Emmingen-Liptingen) 51-Jährige fährt betrunken Auto

Am Donnerstag, um 17.30 Uhr, wurde der Polizei eine scheinbar betrunkene Autofahrerin auf der Bundesstraße 311 zwischen dem Kreisverkehr bei Wehstetten und Tuttlingen gemeldet. Beim Kreisverkehr Hühnerhof fuhr die Frau in Richtung Tuttlingen ab und blieb stehen. Die sofort anfahrende Polizeistreife kam gerade noch rechtzeitig, denn die 51-Jährige war im Begriff, ihre Fahrt fortzusetzen. Ein Atemalkoholtest, mit dem die Frau einverstanden war, ergab einen Wert, der die Trunkenheit eindrücklich bestätigte. Sie durfte nicht mehr weiterfahren und musste ihren Autoschlüssel abgeben. Weitere Folgen waren eine Blutprobe, mit der die Alkoholsünderin einverstanden gewesen ist, und die Inverwahrungnahme ihres Führerscheins.

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Quelle: news aktuell / dpa