POL-OG: Meldungen aus dem Bereich Lahr

30.03.2016 – 11:12

Offenburg (ots) - Lahr - Schulterblick vergessen

In der Fronmattenstraße übersah am Dienstagnachmittag ein 32-jähriger Renault-Fahrer beim Öffnen seiner Fahrertür eine von hinten kommende 53-jährige Clio-Fahrerin. Da die Straßenbreite kein Ausweichmanöver zuließ kam es zum Kontakt, bei dem ein Sachschaden von 2500 Euro entstand. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand.

Lahr - Rollerfahrer schwer verletzt >

Auf der Kreuzung Tullastraße und Carl-Benz-Straße kam es am Dienstagnachmittag gegen 14.15 Uhr zu einer Vorfahrtsverletzung zwischen einer 58-jährigen Audi-Fahrerin und einem 61-jährigen Rollerfahrer, welcher hierbei schwer verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich, da die A3-Fahrerin den bevorrechtigten Rollerfahrer beim Passieren der Kreuzung übersah, wodurch dieser seitlich in den Audi fuhr und zu Boden geschleudert wurde. Nach derzeitigem Stand befindet sich der Mann, welcher ins Klinikum eingeliefert wurde, nicht in Lebensgefahr. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von 3000 Euro.

Schwanau - Von Fahrbahn abgekommen

Vermutlich aufgrund von Unachtsamkeit ist am Dienstagabend auf der Ortsverbindung zwischen Allmannsweier und Ottenheim ein 23-jähriger BMW-Fahrer auf den Grünstreifen geraten, ins Schleudern gekommen und im Straßengraben stehen geblieben. Zur Bergung des BMW musste die K 5343 kurzzeitig gesperrt werden. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro, der Fahrer blieb unverletzt.

Lahr - Betrunken mit Kind unterwegs

Die beiden Streifenbeamten des Reviers Lahr staunten am Dienstagnachmittag bei der Kontrolle eines 37-jährigen Rollerfahrers im Bereich eines großen Supermarktes in der Offenburger Straße nicht schlecht. Nachdem sie den Fahrer anfangs wegen seines ungültigen Versicherungskennzeichens stoppten, zeigte sich schnell, dass der Mann nicht nur deutlich über ein Promille Alkohol intus hatte; ein 9-jähriges Kind fuhr vor ihm sitzend auf dem Roller mit. Den unverantwortlichen Rollerfahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

/mk

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Quelle: news aktuell / dpa