BPOLI DD: Schwarzfahren führt zu Gefängnisaufenthalt

05.04.2016 – 13:56

Dresden (ots) - In den Mittagsstunden des gestrigen Montags informierte eine Zugbegleiterin die Bundespolizisten über einen Fahrgast, der von Cottbus nach Dresden ohne Fahrschein unterwegs sei.

Bei der anschließenden Kontrolle des 33-jährigen polnischen Staatsbürgers ermittelten die Beamten, dass der Betreffende von der deutschen Justiz gleich zweimal mit Haftbefehl gesucht wurde. Ein Haftbefehl erging durch das Amtsgericht Potsdam wegen Diebstahls, ein Zweiter durch das Amtsgericht Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen!

Insgesamt musste der 33-jährige eine Geldstrafe von 338,50 EUR entrichten. Da er dazu nicht in der Lage war, muss er jetzt eine Haftstrafe von 23 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Dresden antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Kirstin Stiefel
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa