Hohenlockstedt (ots) - Dies jedenfalls gilt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für Jugendliche unter 21 Jahren. Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen diese Regelung muss nun ein junger Mann tragen, der mit 0,29 Promille in Hohenlockstedt unterwegs war.
Im Rahmen der Streife kontrollierten Polizisten am Samstagmittag den Fahrer eines Skodas in der Kieler Straße. Sie stellten bei dem 20-Jährigen Atemalkohol fest, worauf der aus dem Kieler Umland Stammende angab, am Vorabend Alkohol getrunken zu haben. Ein bei ihm vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,29 Promille, der darauf auf dem Revier gemessene, gerichtsverwertbare Wert lag bei 0,16 Promille. Wenn auch beide Ergebnisse gering erscheinen, so gilt seit 2007 für Fahranfänger und Personen bis 21 Jahren die Null-Promillegrenze, weil junge Menschen vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Der betroffene junge Mann musste seinen Wagen stehenlassen, bis er wieder nüchtern war. Er wird sich nun wegen der Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 250 Euro und zwei Punkten in Flensburg verantworten müssen. Zudem drohen ihm Auflagen wie die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Merle Neufeld
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Quelle: news aktuell / dpa