Mainz (ots) - Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit setzen sich viele Menschen lieber aufs Fahrrad als ins Auto. Sobald das Fahrrad aber unterwegs abgestellt wird ist Vorsicht angebracht! Die häufig sehr wertvollen Fahrräder sind selten ausreichend gegen Diebstahl geschützt. Viele Fahrradliebhaber unterschätzen die Gefahr eines Diebstahls, dabei dauert dieser nur wenige Augenblicke und erfordert häufig keine detaillierten Fachkenntnisse. Der fehlende Diebstahlsschutz ist einer der Gründe für die hohen Fallzahlen. Im Jahre 2015 wurden in Rheinland-Pfalz 6754 Fahrräder entwendet. Dies stellt gegenüber der Fallzahl aus dem Jahre 2014 eine Verringerung um 357 Fälle dar. Um auch weiter diesem Trend zu folgen, gibt die Kriminalpolizei wertvolle Tipps für Ihre Fahrradsicherung. Denn aus der Sicht der Täter verlängert jeglicher Diebstahlsschutz die Zeitspanne bis zur Flucht und führt nicht selten zum Überdenken der gesamten Tat. Es liegt also auch an Ihnen. Sie können entscheidend dazu beitragen, dass Ihr Fahrrad gut geschützt ist!
Das Landeskriminalamt rät:
- Das richtige Fahrradschloss beschaffen
Am besten eignen sich massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Diebe solche "Sicherungen" ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können. Die Schlösser sollten außerdem groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einem Fahrradständer. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Diese können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen. Da es keine verbindlichen Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich Verbraucher über Tests in einschlägigen Fachzeitschriften erkundigen, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen. Neben einem guten Schloss ist es wichtig, das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand anzuschließen. Dies gilt insbesondere auf großen Abstellplätzen an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen, denn diese sind bei Langfingern sehr beliebt.
Bei Fragen wenden Sie sich an (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen oder Fahrradfachgeschäfte
- Individuelle Kennzeichnung des Fahrrades
Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Vorrausetzung. Viele in Deutschland verkaufte Räder haben eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, können Radbesitzer selbst oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren.
Möglich ist auch eine Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen). Die Codierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen können, erfahren Sie im Fachhandel.
- Fahrradpass berücksichtigen
Alle wichtigen Informationen zum Fahrrad, zum Beispiel Rahmennummer, Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto, sollten in einem Fahrradpass notiert und sicher aufbewahrt werden. Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass aus. Käufer sollten gezielt danach fragen, rät die Polizei.
Wer ein Smartphone besitzt, kann die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Mit dieser können alle wichtigen Fahrrad-Daten problemlos gespeichert und im Notfall ausgedruckt oder per Mail verschickt werden, zum Beispiel an die Polizei beziehungsweise den Versicherer.
Weitere Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können sowie einen Fahrradpass zum Heraustrennen, finden Sie im Faltblatt "Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?". Das Faltblatt liegt bei den örtlichen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen aus, kann aber auch im Internet heruntergeladen werden: www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/25.html
Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladbar: Link zum App Store: https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8
Link zum Google Play Store: https://play.google.com/store/search?q=fahrradpass&c=apps
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2379/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
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Quelle: news aktuell / dpa