Chemnitz (ots) - Den Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (Landes- und Bundespolizei) fiel in den Vormittagsstunden des 21. April 2016 auf der Bundesautobahn 4 ein roter BMW auf. Der aus Richtung Dresden kommende PKW mit polnischer Zulassung war augenscheinlich mit mehreren Personen besetzt. Nach Überfahrt auf die Bundesautobahn 72 wurde das Fahrzeug am Rastplatz Neukirchner Wald kontrolliert.
Neben dem russischen Fahrer befanden sich 6 weitere russische Staatsangehörige - darunter zwei Männer (42 und 18 Jahre), eine Frau (32 Jahre) und drei Kinder (2, 4 und 5 Jahre) - im Fahrzeug.
Während der Fahrer einen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel und Wohnsitz hat, konnten die Insassen keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen.
Wie eine erste polizeiliche Vernehmung der Personen ergab, handelte es sich um eine geplant durchgeführte Einschleusung über Polen nach Deutschland. Vermutlich sollten die Eingeschleusten im Bereich Chemnitz - Stollberg abgesetzt werden.
Gegen den Fahrer des PKW wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern, strafbar nach § 96 I Nr. 1 Aufenthaltsgesetz, eingeleitet. Da der Beschuldigte einen gültigen Aufenthaltstitel und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde er nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.
Die erwachsenen Insassen des BMW wurden der unerlaubten Einreise, strafbar nach § 95 I Aufenthaltsgesetz, beanzeigt. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden diese an die Zentrale Ausländerbehörde übergeben.
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Quelle: news aktuell / dpa