Freiburg (ots) - Am Donnerstagmorgen den 21.04.2016, wurde durch die Verkehrspolizei Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Gemeindevollzugsdienst der Stadt Freiburg in Freiburg, Friedhofstraße, im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle die Anlegepflicht des Sicherheitsgurtes überprüft. Die Kontrollbeamten hatten im 3-stündigen Kontrollzeitraum alle Hände voll zu tun. Insgesamt wurden 32 Pkw-Fahrer bzw. Mitfahrer wegen Nichtanlegen des Gurtes während der Fahrt mit einem Verwarnungsgeld i.H. von 30 Euro beanstandet. Ein Pkw-Fahrer beförderte sein 2-jähriges Kind, in einem Babysitz, völlig ungesichert auf dem Rücksitz. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro + 25 Euro Verwaltungsgebühr sowie ein Punkt in der Flensburger Kartei vor. Während dem Kontrollzeitraum fielen weitere 18 Pkw-Fahrer auf, welche während der Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzten. Dieser Verstoß kostet ebenso 60 Euro + 25 Euro Verwaltungsgebühr und wird mit einem Punkt in Flensburg vermerkt. Außerdem wurde ein Fahrer eines Pkw-Anhängers beanstandet, weil die Vorführfrist zur nächsten Hauptuntersuchung um ein ganzes Jahr überschritten war. Zu guter Letzt wurde noch bei einem Fahrer eines 7,5 Tonnen schweren Lastwagen festgestellt, dass dieses nicht im Besitz der erforderlichen Berufskraftfahrer-Qualifikation war. Die hohe Beanstandungsquote von Gurt- und Handyverstößen sowie der Unfallursache Ablenkung durch die missbräuchliche Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt zeigen auf, dass die Pkw-Fahrer in diesem Bereich weiterhin sensibilisiert werden müssen.
pv/ff
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Quelle: news aktuell / dpa