Reitzenhain/Apolda (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am 24.04.2016 gegen 17:45 Uhr in Reitzenhain einen deutschen Staatsangehörigen.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der 35-Jährige wurde durch die Amtsgerichte Apolda wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen je 40 Euro oder 75 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er die Geldstrafe von 3.000 Euro und die Kosten des Verfahrens von 77,00 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert.
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Quelle: news aktuell / dpa