Verantwortlich: Herr Oliver Wurdak
Stand: 29.04.2016, 11:30 Uhr
Polizeieinsatz für einen friedlichen Versammlungsverlauf am 1. Mai in Plauen
Plauen – (ow) Für den Tag der Arbeit sind bei der Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises insgesamt neun Versammlungen bzw. Aufzüge im Stadtgebiet angezeigt. Diese lassen eine hohe Teilnehmerzahl erwarten und decken dabei das gesamte politische Spektrum ab.
Die Polizeidirektion Zwickau hat zum Schutz des Versammlungsrechts für jedermann und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen entsprechenden Polizeieinsatz vorbereitet. Dabei steht das deeskalierende Einwirken im Vordergrund. Sollte es dennoch zu Gewalttätigkeiten kommen, wird schnell und konsequent eingeschritten werden. Der Leiter der Polizeidirektion Zwickau, Reiner Seidlitz, weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Blockaden zur Verhinderung von nicht verbotenen Aufzügen und Straßenkämpfe sind keine Bestandteile der Rechtsordnung und des sächsischen Versammlungsgesetzes. Sie sind auch keine Mittel des zivilen Ungehorsams. Sollten solche Straftaten begangen werden, wird sie die Polizei konsequent unterbinden. Bei allen notwendigen Maßnahmen von Seiten der Polizei bitte ich aber auch darum sich in Erinnerung zu rufen, dass Polizeibeamte ebenso Träger von Grundrechten sind und auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben.“ Der Großteil der eingesetzten Polizeikräfte am 1. Mai in Plauen wird aus Sachsen kommen, unterstützt von bayerischen Kolleginnen und Kollegen.
Da die Versammlungen und Aufzüge im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, werden zumindest temporäre, anlassbezogene Verkehrseinschränkungen unumgänglich sein. Es wird daher empfohlen, den Innenstadtbereich und das nördlich angrenzende Stadtgebiet ab den Vormittagsstunden möglichst weiträumig zu umfahren. Das am 1. Mai im Einsatz befindliche Social Media Team der Polizei, welches den Einsatz aktiv begleitet, wird u. a. über aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen via Twitter informieren. Diese Tweets werden auch auf der Internetseite der Polizeidirektion Zwickau lesbar sein. Bzgl. Behinderungen im öffentlichen Personennahverkehr kann man sich zudem im Internet informieren.
Außerdem wird es Einschränkungen in Bezug auf das Halten und Parken im Versammlungs- und Aufzugsbereich geben.
Für den reibungslosen Ablauf der angezeigten Aufzüge und Versammlungen appelliert der polizeiliche Einsatzleiter an alle Teilnehmer, friedlich zu bleiben und der eigenen Willensbekundung ausschließlich mit legitimen Mitteln Nachdruck zu verleihen. Dies würde dem Geist des Artikels 8 Grundgesetz entsprechen, nach dem sich alle Deutschen friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen und würde eine tatsächliche Entlastung für die Polizei bedeuten. Zudem wäre es Ausdruck gelebter freiheitlicher Demokratie.
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Quelle: Polizei Sachsen